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Gebrauchtwagenkaufvertrag – Rücktritt wegen bestehender Unfallvorschäden

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Gebrauchtwagenhändler verschweigt Unfallschaden, muss Seat Leon zurücknehmen und Kaufpreis erstatten! Käufer erhält vom Landgericht Dortmund Recht und bekommt sogar die Anwaltskosten bezahlt. Urteil stärkt Verbraucherrechte und erhöht Druck auf unseriöse Händler.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Ein Autohändler muss den Käufer über eventuelle Unfallschäden informieren, auch wenn diese nicht offensichtlich sind.
Wenn ein Händler einen Kaufvertrag abschließt, ohne den Käufer über Unfallvorschäden zu informieren, kann dies zur Anfechtung des Vertrags führen.
Ein Käufer kann von einem Kaufvertrag zurücktreten, wenn er nachträglich feststellt, dass das Fahrzeug einen Unfallvorschaden hat.
Der Händler ist verpflichtet, das Fahrzeug in einem Zustand zu liefern, der den Vereinbarungen im Kaufvertrag entspricht.
Wenn ein Käufer einen Unfallvorschaden entdeckt, kann er vom Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufs verlangen, einschließlich der Rückzahlung des Kaufpreises und der Übernahme von vorgerichtlichen Kosten.
Der Käufer muss jedoch für die Nutzung des Fahrzeugs vor der Rückabwicklung eine angemessene Nutzungsentschädigung zahlen.
Der Verkäufer kann sich nicht auf Ausschlussklauseln im Kaufvertrag berufen, wenn er den Käufer nicht ausdrücklich auf eventuelle Unfallvorschäden hingewiesen hat.
Das Gericht kann feststellen, dass der Verkäufer sich mit der Rücknahme des Fahrzeugs in Verzug befindet, wenn er nicht bereit ist, das Fahrzeug zurückzunehmen.
Der Käufer kann auch vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von dem Verkäufer erstattet verlangen.


Gerichtsurteil zu versteckten Unfallschäden: Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgreich?
Der Kauf eines Gebrauchtwagens stellt für viele Menschen eine große, finanzielle Entscheidung dar. Umso wichtiger ist es, sich vor dem Kauf umfassend zu informieren und die Rechte und Pflichten beider Seiten zu ke[…]


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