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Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkoholabhängigkeit

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Trotz laufender Therapie und Medikamenteneinnahme: Gericht bestätigt Führerscheinentzug wegen Alkoholabhängigkeit! Mann scheitert mit Klage gegen die Behörde und bleibt vorerst ohne Fahrerlaubnis. Zweifel an echter Abstinenz und stabilem Einstellungswandel besiegeln das Urteil. Zum vorliegenden Urteil Az.: 15 L 1770/15 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit ist rechtmäßig, wenn der Betroffene nicht geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.
  • Die Alkoholabhängigkeit muss nicht nur durch eine Abstinenzzeit von einem Jahr nachgewiesen werden, sondern auch durch einen stabilen, tiefgreifenden Einstellungswandel.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde muss die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
  • Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist erforderlich, um die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nach einer Alkoholabhängigkeit zu überprüfen.
  • Die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann formell und materiell rechtmäßig erfolgen, wenn sie der Aufklärung eines Alkoholmissbrauchs dient.
  • Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann auch erfolgen, wenn der Betroffene nicht mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten nachkommt.
  • Die Abhängigkeit von Alkohol muss nicht mehr bestehen, um die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs wieder zu erlangen.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde muss die Interessen des Betroffenen gegen die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit abwägen, bevor sie die Fahrerlaubnis entzieht.
  • Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann nur dann abgewendet werden, wenn der Betroffene seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nachweist.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde muss die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von § 3 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz – StVG – treffen.

Führerscheinentzug bei Alkoholproblemen: Risiken und gerichtliche Entscheidungen

Werden Sie aufgrund von Alkoholproblemen im Straßenverkehr zum Risiko für sich selbst und andere? Der Führerscheinentzug als Maßnahme zur Gefahrenabwehr, die sich gezielt gegen Alkoholkranke richtet, stellt einen sensiblen Punkt im Spannungsfeld zwischen Gesundheitsschutz und Freiheiten dar. Grundsätzlich darf die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn eine Gefahr im Straßenverkehr durch die Alkoholkrankheit eines Menschen besteht. Nicht jede Alkoholerkrankung führt automatisch zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Gerichte prüfen im Einzelfall, ob ein hinreichender Nachweis für eine Abhängigkeit und damit verbundenes Risiko vorliegt. Der Nachweis kann durch medizinische Gutachten, Verhaltensauffälligkeiten im Straßenverkehr, erhöhte Blutalkoholwerte oder andere Umstände erbracht werden. Um welche Details es im Einzelfall geht und wie die Richter im konkreten Fall entschieden haben, erfahren Sie im Folgenden. Ihr Führerschein und Ihre Zukunft: Wir helfen Ihnen! Stehen Sie vor dem Verlust Ihres Führerscheins aufgrund von Alkoholproblemen? Fühlen Sie sich von den rechtlichen Hürden überwältigt? Wir verstehen Ihre Situation und bieten Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht und unserer Expertise in Fällen von Alkoholmissbrauch können wir Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und die bestmöglichen Schritte für Ihre Zukunft zu planen. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden….


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