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Betriebsbedingte Kündigung bei Arbeitsplatzwegfall – Sozialauswahl

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Erfurter Richter stärken Arbeitnehmerrechte: Bundesarbeitsgericht kippt betriebsbedingte Kündigung wegen mangelhafter Sozialauswahl – 56-jährige Klägerin mit 24 Jahren Betriebszugehörigkeit siegt gegen Arbeitgeber. Urteil unterstreicht Bedeutung langjähriger Betriebszugehörigkeit bei Kündigungsentscheidungen und stellt bisherige Praxis infrage. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 UF 76/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Bundesarbeitsgericht hat in einem wegweisenden Urteil die Arbeitnehmerrechte bei betriebsbedingten Kündigungen gestärkt. Die Betriebszugehörigkeit muss bei der Sozialauswahl stärker berücksichtigt werden als bisher. Eine 56-jährige Klägerin mit 24 Jahren Betriebszugehörigkeit konnte erfolgreich gegen ihre Kündigung vorgehen. Das Gericht kritisierte die unzureichende Gewichtung der Betriebszugehörigkeit bei der Sozialauswahl durch den Arbeitgeber. Langjährige Mitarbeiter genießen nun einen erhöhten Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen. Arbeitgeber müssen bei der Sozialauswahl künftig eine ausgewogenere Bewertung aller Kriterien vornehmen. Das Urteil erfordert eine sorgfältigere und differenziertere Betrachtung bei der Durchführung von Sozialauswahlen. Für Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit verbessern sich die Chancen, bei Stellenabbau im Unternehmen zu bleiben. Arbeitgeber müssen ihre Bewertungssysteme für die Sozialauswahl überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Das Urteil unterstreicht die Komplexität der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen und fordert eine differenzierte Betrachtung. Rechtsstreit um Sozialauswahl: War die betriebsbedingte Kündigung rechtmäßig? Die betriebsbedingte


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