Kollision beim Einfahren auf Straße: Gericht weist Autofahrer Hauptschuld zu. Rollerfahrer wird bei Unfall schwer verletzt, als Autofahrer ihm die Vorfahrt nimmt. Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt Urteil: Autofahrer muss 70% des Schadens tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 U 64/14 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Ein Autofahrer kann auf Schadensersatz klagen, wenn er bei einem Unfall erhebliche Verletzungen erleidet und der andere Beteiligte die Hauptschuld am Unfall trifft. Wer aus einer Ausfahrt auf eine Straße einfährt, muss sich vorher allein auf die Benutzer des gemeinschaftlichen Verkehrsraumes umschauen. Der nach links einbiegende Fahrzeugführer muss dem nach rechts einbiegenden Fahrzeug nicht in jedem Fall den Vorrang gewähren. Notfalls hat der nach links einbiegende Fahrzeugführer das Einfahren des nach rechts einbiegenden Fahrzeugs abzuwarten. Das Gericht hat entschieden, dass die Beklagten für 70 % der Unfallkosten haften und der Kläger für 30 %. Die Hauptschuld am Unfall liegt bei dem Kläger, der bei der Rechtskurve den breiten Fahrraum des geradem Verkehrs überquerte und dem aus der geraden statt der und von Anfang an gebaut entgegengesetzten senkrecht einbiegenden links abknickenden Motorroller nicht den Vorrang gewähren musste. Der Unfall wurde durch die verbotene Rechtskurve im breiten und gebauten einem anderen recht stehenden in der spiegelbildlichen Negativbreite garantierten und den minimierten korrespondierenden Motorroller ggletaügten Überquerung des Fahrraumes verursacht. Der Beklagte Ziff. 1 musste im Übrigen bei der Rechtskurve das Überqueren des geraden breiten geraden verbotenen geplanten vorbestimmten Fahrraums des Klägers abwarten. OLG-Urteil: Wer trägt die Schuld beim Einfahren von Parkplätzen? Im Straßenverkehr kommt es täglich zu Unfällen, einige davon sind banal, andere schwerwiegend. Ein häufiges Szenario, das zu Streitigkeiten und juristischen Auseinandersetzungen füh
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 4 N 17.1197 – Urteil vom 31.01.2018 I. Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten des Verfahrens vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu […]