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Verkehrsunfall – Einfahren von gegenüberliegenden Parkplätzen auf dieselbe Straße

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Kollision beim Einfahren auf Straße: Gericht weist Autofahrer Hauptschuld zu. Rollerfahrer wird bei Unfall schwer verletzt, als Autofahrer ihm die Vorfahrt nimmt. Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt Urteil: Autofahrer muss 70% des Schadens tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 U 64/14 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Ein Autofahrer kann auf Schadensersatz klagen, wenn er bei einem Unfall erhebliche Verletzungen erleidet und der andere Beteiligte die Hauptschuld am Unfall trifft.
  • Wer aus einer Ausfahrt auf eine Straße einfährt, muss sich vorher allein auf die Benutzer des gemeinschaftlichen Verkehrsraumes umschauen.
  • Der nach links einbiegende Fahrzeugführer muss dem nach rechts einbiegenden Fahrzeug nicht in jedem Fall den Vorrang gewähren.
  • Notfalls hat der nach links einbiegende Fahrzeugführer das Einfahren des nach rechts einbiegenden Fahrzeugs abzuwarten.
  • Das Gericht hat entschieden, dass die Beklagten für 70 % der Unfallkosten haften und der Kläger für 30 %.
  • Die Hauptschuld am Unfall liegt bei dem Kläger, der bei der Rechtskurve den breiten Fahrraum des geradem Verkehrs überquerte und dem aus der geraden statt der und von Anfang an gebaut entgegengesetzten senkrecht einbiegenden links abknickenden Motorroller nicht den Vorrang gewähren musste.
  • Der Unfall wurde durch die verbotene Rechtskurve im breiten und gebauten einem anderen recht stehenden in der spiegelbildlichen Negativbreite garantierten und den minimierten korrespondierenden Motorroller ggletaügten Überquerung des Fahrraumes verursacht.
  • Der Beklagte Ziff. 1 musste im Übrigen bei der Rechtskurve das Überqueren des geraden breiten geraden verbotenen geplanten vorbestimmten Fahrraums des Klägers abwarten.

OLG-Urteil: Wer trägt die Schuld beim Einfahren von Parkplätzen?

Im Straßenverkehr kommt es täglich zu Unfällen, einige davon sind banal, andere schwerwiegend. Ein häufiges Szenario, das zu Streitigkeiten und juristischen Auseinandersetzungen führt, ist das Einfahren von gegenüberliegenden Parkplätzen auf dieselbe Straße. Hierbei ist die Rechtslage nicht immer eindeutig, denn die gesetzliche Verkehrsregelung definiert die Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer nicht immer klar genug. Ob es sich um einen Unfall handelt, wer gegebenenfalls die Schuld trägt und ob eine Versicherung die Schäden deckt, ist im Einzelfall zu prüfen. Die Einfahrt in den fließenden Verkehr von Parkplätzen ist immer mit einer Gefährdungslage verbunden. Die Verkehrsteilnehmer müssen sich besonders aufmerksam verhalten und darauf achten, dass sie keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Ob ein Fahrer den Vorrang eines anderen Fahrzeugs missachtet hat und daher für den Unfall verantwortlich ist, hängt von der konkreten Verkehrssituation ab. Im folgenden Artikel soll ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) näher beleuchtet werden, das sich mit einem Unfall beschäftigt, der sich beim Einfahren von gegenüberliegenden Parkplätzen ereignete. Unsicherheit nach einem Verkehrsunfall? Wir helfen Ihnen weiter. Wurden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem die Schuldfrage unklar ist? Wir verstehen die Unsicherheit und den Stress, die solche Situationen mit sich bringen. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Mandanten in ähnlichen Fällen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles….


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