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Kündigungsgenehmigung während laufender Elternzeit – Vorliegen eines besonderen Falls

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Elternzeit als Schutzschild: Arbeitgeber scheitert mit Kündigungsversuch trotz angeblicher Pflichtverletzungen einer Mitarbeiterin. Das Verwaltungsgericht stellt klar: Nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine Kündigung während der Elternzeit möglich. Ein Sieg für den besonderen Kündigungsschutz von Eltern mit kleinen Kindern. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 ZB 15.239 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Während der Elternzeit ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich verboten, um den Erhalt des Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten.
  • Ausnahmsweise kann die zuständige Aufsichtsbehörde die Kündigung zulassen, wenn ein „besonderer Fall“ vorliegt, der die Interessen des Arbeitgebers hinter die Interessen des Arbeitnehmers zurücktreten lässt.
  • Solche außergewöhnlichen Umstände können beispielsweise Stilllegung oder Verlagerung eines Betriebs, wirtschaftliche Existenzgefährdung oder schwere Verstöße des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten sein.
  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, um eine Kündigung während der Elternzeit zu rechtfertigen.
  • Die Gerichte prüfen individuell, ob ein solcher „besonderer Fall“ vorliegt und die Kündigung zulässig ist.
  • Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nicht gegeben, wenn der Arbeitgeber nicht hinreichend darlegt, dass ein „besonderer Fall“ vorliegt.
  • Die Ablehnung der Zulassung der Berufung bedeutet nicht automatisch, dass die Kündigung unzulässig ist, sondern dass der Arbeitgeber nicht glaubhaft gemacht hat, dass ein „besonderer Fall“ vorliegt.
  • Der Arbeitnehmer ist in der Elternzeit grundsätzlich geschützt, aber es gibt Ausnahmen, die individuell geprüft werden müssen.
  • Die Gerichte müssen in jedem Einzelfall entscheiden, ob die Interessen des Arbeitgebers Vorrang vor den Interessen des Arbeitnehmers haben.

Kündigung in der Elternzeit: Was sind die Ausnahmen und Besonderheiten?

Die Elternzeit ist eine wichtige Zeit für Eltern, um sich um ihr neugeborenes Kind zu kümmern und eine enge Bindung zu ihm aufzubauen. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber während dieser Zeit die Kündigung aussprechen möchte? Grundsätzlich ist die Kündigung während der Elternzeit unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind jedoch möglich, wenn ein „besonderer Fall“ vorliegt. Was das genau bedeutet, ist in der Rechtsprechung umstritten, aber es gibt verschiedene Kriterien, die berücksichtigt werden. So kann beispielsweise eine wirtschaftliche Notlage des Unternehmens oder ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers einen besonderen Fall darstellen. Allerdings müssen diese Gründe im Einzelfall geprüft und nachgewiesen werden. Ob ein „besonderer Fall“ vorliegt, hängt letztlich von den konkreten Umständen des jeweiligen Falles ab. Um Klarheit zu gewinnen, ist es daher empfehlenswert, sich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt zu wenden. Wir wollen im Folgenden einen konkreten Fall beleuchten, der die Problematik der Kündigungsgenehmigung während der Elternzeit verdeutlicht. Kündigungsschutz in der Elternzeit – Wir helfen Ihnen weiter! Sind Sie während Ihrer Elternzeit mit einer Kündigung konfrontiert? Wir verstehen Ihre Sorgen. Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht kennen wir die rechtlichen Hürden für Arbeitgeber und setzen uns für Ihre Rechte ein. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls….


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