Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigungsgenehmigung während laufender Elternzeit – Vorliegen eines besonderen Falls

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Elternzeit als Schutzschild: Arbeitgeber scheitert mit Kündigungsversuch trotz angeblicher Pflichtverletzungen einer Mitarbeiterin. Das Verwaltungsgericht stellt klar: Nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine Kündigung während der Elternzeit möglich. Ein Sieg für den besonderen Kündigungsschutz von Eltern mit kleinen Kindern. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 ZB 15.239 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Während der Elternzeit ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich verboten, um den Erhalt des Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten. Ausnahmsweise kann die zuständige Aufsichtsbehörde die Kündigung zulassen, wenn ein „besonderer Fall“ vorliegt, der die Interessen des Arbeitgebers hinter die Interessen des Arbeitnehmers zurücktreten lässt. Solche außergewöhnlichen Umstände können beispielsweise Stilllegung oder Verlagerung eines Betriebs, wirtschaftliche Existenzgefährdung oder schwere Verstöße des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten sein. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, um eine Kündigung während der Elternzeit zu rechtfertigen. Die Gerichte prüfen individuell, ob ein solcher „besonderer Fall“ vorliegt und die Kündigung zulässig ist. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nicht gegeben, wenn der Arbeitgeber nicht hinreichend darlegt, dass ein „besonderer Fall“ vorliegt. Die Ablehnung der Zulassung der Berufung bedeutet nicht automatisch, dass die Kündigung unzulässig ist, sondern dass der Arbeitgeber nicht glaubhaft gemacht hat, dass ein „besonderer Fall“ vorliegt. Der Arbeitnehmer ist in der Elternzeit grundsätzlich geschützt, aber es gibt Ausnahmen, die individuell geprÃ


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv