Trotz lebenslanger Einschränkungen 20 Jahre lang gearbeitet: Mann scheitert mit Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Gericht sieht in langjähriger Berufstätigkeit als Maschinenbediener Beweis für grundsätzliche Arbeitsfähigkeit, trotz ärztlicher Gutachten, die eingeschränktes Leistungsvermögen bescheinigen. Sozialgericht Karlsruhe macht deutlich: Nicht jede gesundheitliche Beeinträchtigung führt zu Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 13 R 4239/13 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Kläger ist seit vielen Jahren mit körperlichen und psychischen Leiden konfrontiert und hält sich aufgrund dieser Beschwerden für arbeitsunfähig.
- Der Kläger hat verschiedene medizinische Rehabilitationen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben absolviert, ohne dass seine Arbeitssuche erfolgreich war.
- Trotz dieser Probleme bescheinigen Ärzte dem Kläger immer noch ein Mindestleistungsvermögen von mindestens sechs Stunden täglich für leichte Tätigkeiten.
- Der Kläger hält diese Einschätzung für falsch und geht von einem gänzlich aufgehobenen Leistungsvermögen aus.
- Die Rentenanträge des Klägers werden von der Behörde abgelehnt, da sie diese Einschätzung durch die begutachtenden Ärzte teilt.
- Der Kläger argumentiert, er könne aufgrund der von seinen behandelnden Ärzten bestätigten Einschränkungen nicht in der Lage sein, körperlich oder geistig anstrengende Tätigkeiten wahrzunehmen.
- Die gerichtliche Auseinandersetzung zeigt, dass entscheidend ist, auf welchem Niveau jemand arbeitsfähig ist.
- Das Leistungsvermögen und die mögliche Einschränkung von körperlicher oder geistiger Ausdauer sind entscheidend.
- Das Ergebnis dieser Auseinandersetzung ist eine Zurückweisung der Forderungen des Klägers und eine Ablehnung der Rentengewährung.
Entscheidung zur Erwerbsminderungsrente: Beweiswert der Erwerbstätigkeit klärend
Die Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige Absicherung für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Um Anspruch auf diese Leistung zu erhalten, müssen Betroffene jedoch nachweisen, dass sie tatsächlich erwerbsgemindert sind. In diesem Zusammenhang spielt die Frage nach dem Beweiswert einer tatsächlichen Erwerbstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt eine zentrale Rolle. Die Sozialgerichte müssen bei ihrer Beurteilung berücksichtigen, ob die Betroffenen trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen noch in der Lage sind, eine andere Tätigkeit auszuüben, die ihren Fähigkeiten entspricht. Gerichtsentscheidungen zu dieser Thematik sind oft schwierig zu lesen und zu verstehen, da sie eine komplexe juristische Argumentation beinhalten. Um Licht ins Dunkel zu bringen und den Entscheidungsprozess der Gerichte zu erläutern, wird im Folgenden ein konkreter Fall aus der Rechtsprechung vorgestellt. Erwerbsminderungsrente abgelehnt? Wir helfen Ihnen weiter! Sie haben jahrelang gearbeitet und sehen sich nun mit einer Ablehnung Ihrer Erwerbsminderungsrente konfrontiert? Wir verstehen Ihre Situation und kennen die komplexen juristischen Hürden. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf das Sozialrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Mandanten in ähnlichen Fällen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation und prüfen Ihre Erfolgsaussichten. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht kämpfen….