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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigungsschutzklage – Streitgegenstand

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Koch gewinnt in Rheinland-Pfalz: Streit um Kündigungsdatum eskaliert und landet vor Gericht. Arbeitgeber verliert Berufung und muss sich den Tatsachen stellen: Arbeitsverhältnis endete später als behauptet. Gerechte Lösung oder juristische Spitzfindigkeit? Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Sa 133/15 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Kläger hatte nach einer Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, die er für ungültig hielt, da sie nicht die vereinbarte Kündigungsfrist einhielt.
  • Der Arbeitgeber hatte dem Kläger zuvor eine Abmahnung erteilt, die der Kläger bestritt und die zu einem Streit zwischen den Parteien führte.
  • Der Kläger bat seinen Arbeitgeber schriftlich um ein offizielles Kündigungsschreiben, ein qualifiziertes Zeugnis und eine Lohn- und Gehaltsabrechnung, was der Arbeitgeber nicht lieferte.
  • Stattdessen erhielt der Kläger ein mit „Kündigung“ betiteltes Schreiben, das von einem Datum vor der Auseinandersetzung datierte und das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2014 kündigte.
  • Der Kläger erhob Klage und argumentierte, dass die Kündigung nicht zum 30. Juni 2014, sondern erst mit Ablauf des 31. Dezember 2014 wirksam wurde.
  • Der Arbeitgeber erwiderte, dass die Kündigung bereits am 11. August 2014 erneut schriftlich ausgesprochen worden sei und der Kläger die Frist für eine Klage nicht gewahrt habe.
  • Das Gericht entschied, dass die Kündigung vom 02. Juni 2014 ungültig war, weil sie nicht die vereinbarte Kündigungsfrist einhielt.
  • Das Gericht wies die Berufung des Arbeitgebers zurück und entschied, dass die Revision nicht zugelassen wurde.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen und die Einhaltung von Kündigungsfristen.
  • Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, sollten ihre Rechte prüfen lassen, um sicherzustellen, dass die Kündigung gültig ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Kündigungsschutzklage: Rechte und Herausforderungen bei unrechtmäßiger Kündigung

Der Verlust des Arbeitsplatzes kann eine schwierige und oft belastende Erfahrung sein. Insbesondere dann, wenn die Kündigung aus Sicht des Arbeitnehmers unrechtmäßig erfolgt. In solchen Fällen kann sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage an das Arbeitsgericht wenden und so seine Rechte geltend machen. Die Kündigungsschutzklage ist ein komplexes Verfahren, das zahlreiche rechtliche Aspekte umfasst. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass nicht jede Kündigung rechtlich angreifbar ist. Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigter Kündigung und gewährt ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Weiterbeschäftigung. Es kommt daher immer auf die individuellen Umstände des Einzelfalls an, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg haben kann. Das Arbeitsgericht prüft im Klageverfahren, ob die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Kündigung gegeben waren oder ob die Kündigung aus anderen Gründen unwirksam ist. So werden zum Beispiel die Gründe für die Kündigung, das Verhalten des Arbeitnehmers und die Dauer des Arbeitsverhältnisses im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses von Bedeutung. Der konkrete Fall, der im Folgenden näher beleuchtet wird, zeigt, wie komplex die rechtlichen Anforderungen im Kündigungsschutzrecht sein können und wie wichtig es ist, sich im Falle einer Kündigung professionell rechtlich beraten zu lassen. Ungerechtfertigt gekündigt? Wir prüfen Ihre Ansprüche….


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