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Verkehrsunfall – Erstattung von Beilackierungskosten anhand vorgelegter Reparaturrechnung

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Kratzer am Auto, Streit um Beilackierung: Amtsgericht Salzgitter klärt, wer für die Kosten aufkommt, wenn die Versicherung die Reparaturrechnung kürzt. Verständiger Autobesitzer oder übervorsichtige Werkstatt? Gericht betont Werkstatt- und Prognoserisiko bei Schadensersatz. Überraschende Wendung: Versicherung muss zahlen, obwohl Reparaturarbeiten vielleicht unnötig waren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 22 C 57/15 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Schädiger muss bei einem Verkehrsunfall auch die Kosten für eine notwendige Beilackierung des Fahrzeugs ersetzen, wenn diese im Rahmen der Reparatur anfällt. Der Schädiger trägt das sogenannte Werkstatt- und Prognoserisiko, das heißt, er muss auch die Kosten für unnötige Zusatzarbeiten tragen, die durch die Werkstatt durchgeführt werden. Die durch eine Reparaturrechnung der Werkstatt belegten Aufwendungen sind im Allgemeinen ein aussagekräftiges Indiz für die Erforderlichkeit der eingegangenen Reparaturkosten. Der Geschädigte kann die Einholung eines Ergänzungsgutachtens seines Sachverständigen zur Auseinandersetzung mit den erhobenen Einwendungen des Schädigers für sachdienlich halten. Der Schädiger muss die Kosten der ergänzenden Stellungnahme des Sachverständigen tragen, wenn dieser bereits vorgerichtlich technische Einwendungen gegen das vom Geschädigten eingeholte Schadensgutachten erhoben hat. Der Geschädigte muss nicht auf die Bedenken des Schädigers im Hinblick auf den Reparaturumfang Rücksicht nehmen und zu reagieren, wenn diese erst nach Durchführung der Reparatur bekannt werden. Ein Auswahlverschulden des Geschädigten hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt kann die Haftung des Schädigers nicht ausschließen, wenn dieser nicht vorher explizit Bedenken geäußert hat. Der Schädiger muss auch die Zinsen auf die Schadensersatzforderung tragen, wenn diese nicht fristgerecht geleistet werden. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Schädiger, wenn er in der Haftung eintritts


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