Schockierende Enthüllungen: Großmutter kämpft um die elterliche Sorge für schwer misshandeltes Enkelkind, nachdem den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde. Die Großmutter, die das Kind hauptsächlich betreute, scheitert jedoch vor Gericht mit ihrem Antrag. Ein Fall, der die Frage nach der Verantwortung für das Wohl des Kindes aufwirft. Zum vorliegenden Urteil Az.: 55 F 539/15 SO | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Die Übertragung der elterlichen Sorge auf eine Großmutter ist nur möglich, wenn ein Elternteil oder eine Pflegeperson, die das Kind längerfristig betreut, einen entsprechenden Antrag stellt.
- Eine Rechtsgrundlage für den Antrag einer Großmutter, die elterliche Sorge für ihr Enkelkind zu übernehmen, ist nicht ersichtlich, wenn nicht den Eltern das Sorgerecht oder Teile des Sorgerechts entzogen wurden.
- Im vorliegenden Fall ist die Antragstellerin, die Großmutter des Kindes, nicht berechtigt, die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich zu beantragen, da die Eltern des Kindes noch nicht das Sorgerecht oder Teile des Sorgerechts entzogen wurden.
- Das Gericht hat der Antragstellerin mitgeteilt, dass ihr Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge unzulässig ist, da kein Rechtsgrund für ihren Antrag besteht.
- Das Gericht hat jedoch angeordnet, dass die Sachverständige auch dazu Stellung nimmt, ob die Antragstellerin als Pflegerin oder Vormund unter Berücksichtigung des Kindeswohls bestellt werden könnte.
- Die Übertragung der elterlichen Sorge auf die Antragstellerin ist nur möglich, wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass die Eltern des Kindes nicht in der Lage sind, das Kindeswohl zu gewährleisten.
- Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt der Entscheidung, wer die elterliche Sorge für das Kind übernehmen soll.
- Die Großmutter hat auch nach dem Ablehnen ihres Antrags durch das Gericht die Möglichkeit, sich weiter um das Wohl des Kindes zu kümmern, insbesondere wenn das Kind bei ihr vorübergehend untergebracht wird.
- Eine endgültige Entscheidung über die elterliche Sorge kann erst nach dem Abschluss des Sorgerechtsverfahrens getroffen werden.
Sorgerecht: Großmutter kämpft um das Wohl des Kindes im Gerichtsurteil
Das Sorgerecht für Kinder liegt in der Regel bei den leiblichen Eltern. In besonderen Fällen kann jedoch auch ein anderer Erwachsener die elterliche Sorge übernehmen. Ein solcher Fall kann dann eintreten, wenn die Eltern die elterliche Sorge nicht mehr ausüben können oder es im Kindeswohl liegt. Besondere Bedeutung kommt dabei der Großmutter zu, da diese häufig eine engere Bindung zum Kind hat und bereits Erfahrung in der Kinderbetreuung besitzt. Im konkreten Fall der elterlichen Sorge durch eine Großmutter ist die rechtliche Frage der Zulässigkeit ihres Antrags von großer Bedeutung. Dieser dreht sich um die strengen Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Sorge. Wie diese sich im Einzelfall gestalten und welche Beweise die Großmutter vorlegen muss, um ihre Rechte geltend zu machen, wird in den folgenden Ausführungen näher beleuchtet. Ihr Enkelkind liegt Ihnen am Herzen? Wir setzen uns für Ihr Recht ein. Sie befinden sich in einer schwierigen Situation und möchten das Sorgerecht für Ihr Enkelkind übernehmen? Wir verstehen Ihre Sorgen und wissen um die rechtlichen Hürden. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Familienrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte als Großeltern durchzusetzen und das Wohl Ihres Enkelkindes zu schützen….