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Zahnärztliche Behandlung – Schmerzensgeldanspruch – Behandlungs- und Aufklärungsfehler

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Kopfschmerzen nach Zahnersatz: Oberlandesgericht Köln weist Klage auf Schmerzensgeld ab, da keine Behandlungsfehler nachgewiesen werden konnten. Patientin unterlag mit ihrer Behauptung, die Beschwerden seien auf fehlerhaft angepassten Zahnersatz zurückzuführen. Gericht bestätigt: Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) als mögliche Ursache, nicht aber fehlerhafte zahnärztliche Arbeit. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 U 44/15 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Entscheidung befasst sich mit der Frage eines Zahnarzthonorars und der Geltendmachung von Schmerzensgeld durch eine patientin gegen ihren Zahnarzt.
  • Der Vorwurf der Beklagten umfasst Behandlungsfehler und mangelhafte Aufklärung.
  • Schwierigkeiten ergeben sich durch die unklare Beweislast und das Fehlen konkreter Nachweise über Fehler bei den zahnärztlichen Leistungen.
  • Das Gericht hat die Berufung der Beklagten als unbegründet zurückgewiesen und das vorangegangene Urteil des Landgerichts Köln bestätigt.
  • Es wurde entschieden, dass die Beklagte nicht nachweisen konnte, dass die erbrachten zahnärztlichen Leistungen unbrauchbar waren.
  • Der Facharzt stellte fest, dass die Beschwerden der Beklagten durch eine bereits bestehende Erkrankung und nicht durch eine fehlerhafte Behandlung verursacht wurden.
  • Auch die Ablehnung einer empfohlenen Behandlung durch die Beklagte wurde berücksichtigt und führte zu einer weiteren Abweisung ihrer Ansprüche.
  • Die Bewertung der Behandlungsqualität wird durch sachverständige Gutachten unterstützt, die die angeblichen Fehler klar entkräften.
  • Der Fall verdeutlicht, dass eine Patientenklage auf Schmerzensgeld nur bei nachweisbaren Behandlungsfehlern Aussicht auf Erfolg hat.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf zukünftige Verfahren, bei denen ähnlichen Beweisen und der Beweislastregelung größere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.

Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler: Ein Fallbericht aus der Zahnarztpraxis

Zahnbehandlungen sind ein alltäglicher Eingriff, der in den meisten Fällen problemlos verläuft. Doch manchmal kommt es zu Komplikationen, die zu Schmerzen, bleibenden Schäden und Leidenszeiten führen. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob ein Zahnarzt für die Folgen seiner Behandlung haftet. Oftmals liegt der Grund für Probleme bei einem sogenannten Behandlungs- oder Aufklärungsfehler. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die Behandlung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Ein Aufklärungsfehler entsteht, wenn der Zahnarzt den Patienten nicht ausreichend über Risiken und Alternativen der Behandlung informiert hat. In beiden Fällen kann der Patient Schmerzensgeld fordern. Dieses Geld soll den finanziellen und psychischen Schaden, der durch die fehlerhafte Behandlung entstanden ist, ausgleichen. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von Faktoren wie der Schwere des Behandlungsfehlers, den Folgen für den Patienten und der Dauer des Leidens ab. Um Schmerzensgeld zu erhalten, muss der Patient den Behandlungs- oder Aufklärungsfehler beweisen. Dies kann schwierig sein, da es sich oft um komplexe Sachverhalte handelt. Im Folgenden betrachten wir einen konkreten Fall, der vor Gericht verhandelt wurde. Dieser Fall zeigt auf, wie schwierig es sein kann, einen Behandlungsfehler zu beweisen, und er gibt Hinweise darauf, welche Beweismittel für den Patienten hilfreich sein können. Leiden Sie unter den Folgen einer Zahnbehandlung? Wir verstehen, wie belastend Komplikationen nach einer Zahnbehandlung sein können….


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