Diplom-Ingenieur verliert Anspruch auf Verletztengeld nach Arbeitsunfall: Nach einem Impfschaden kämpfte ein Ingenieur jahrelang um seine Arbeitsfähigkeit, doch die Berufsgenossenschaft stellte die Zahlungen ein. Ein Gericht bestätigte nun die Entscheidung mit weitreichenden Folgen für Unfallopfer. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 17 U 735/15 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Das Urteil behandelt die Entziehung des Verletztengeldes eines Klägers, der nach einem Arbeitsunfall an einem Guillain-Barre-Syndrom litt.
- Der Kläger hatte zunächst Anspruch auf Verletztengeld, welches aufgrund der anerkannten Impffolgen gewährt wurde.
- Schwierigkeiten traten auf, als der Kläger Rehabilitationsmaßnahmen abbrach und sich gegen weitere ärztliche Empfehlungen wandte.
- Das Gericht wies die Berufung des Klägers zurück, da er nicht nachweisen konnte, dass er die Voraussetzungen für den Bezug von Verletztengeld erfüllte.
- Die Entscheidung basierte auf der Nichteinhaltung der medizinisch empfohlenen Rehabilitationsmaßnahmen sowie der mangelnden Mitwirkung des Klägers.
- Der Kläger hatte selbstständig ein Abbrechen der Behandlungen angeordnet, was als negativ für seinen Anspruch auf Leistungen gewertet wurde.
- Die Folgen des Urteils beinhalten, dass der Kläger zukünftig auf finanzielle Unterstützung verzichten muss, da das Gericht die Leistungseinstellung bestätigte.
- Außerdem wurde deutlich, dass mangelnde Mitwirkung bei Rehabilitationsmaßnahmen zu einem Verlust von Ansprüchen führen kann.
- Die Entscheidung des Gerichts hat präzedenzielle Bedeutung für ähnliche Fälle, in denen Patienten die empfohlene Therapie ablehnen.
- Die nicht zugelassene Revision schließt weitere rechtliche Schritte des Klägers vor höheren Instanzen aus.
Gerichtsurteil: Verletztengeldentzug aufgrund verweigerter Operation rechtens?
Verletztengeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Geschädigten eines Unfalls zusteht, um den finanziellen Verlust durch den Unfall auszugleichen. Allerdings ist diese Leistung nicht automatisch garantiert. Die Voraussetzungen für den Bezug von Verletztengeld sind streng geregelt und im Sozialgesetzbuch geregelt. Einer der wichtigsten Punkte ist die Frage, ob der Betroffene zur Arbeit fähig ist. Ist der Unfallverursacher für den Unfall verantwortlich, erhält der Geschädigte grundsätzlich Verletztengeld. Allerdings kann das Verletztengeld unter bestimmten Voraussetzungen auch entzogen werden. Diese Entziehung ist jedoch nicht willkürlich. Es muss ein triftiger Grund dafür vorliegen. So kann Verletztengeld beispielsweise entzogen werden, wenn der Betroffene beispielsweise keine Rehamaßnahmen wahrnimmt oder die medizinischen Behandlungen verweigert. Auch wenn sich der Verletzte nicht ausreichend bemüht, wieder gesund zu werden und seiner Arbeit nachzugehen, besteht die Gefahr, dass das Verletztengeld entzogen wird. Eine aktuelle gerichtliche Entscheidung beschäftigt sich genau mit dieser Frage. Hier wurde dem Gericht der Fall eines Mannes vorgelegt, dem das Verletztengeld entzogen wurde. Der Betroffene verweigerte jedoch eine ihm angebotene Operation und argumentierte, dass er Angst vor Komplikationen habe. Der Richter musste im vorliegenden Fall abwägen, ob die Weigerung des Mannes, die Operation zu ertragen, einen triftigen Grund für eine Entziehung des Verletztengeldes darstellt. Verletztengeld entzogen? Wir helfen Ihnen weiter! Stehen Sie vor dem Verlust Ihres Verletztengeldes?…