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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung – nicht rechtskräftige Straftat

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Taxifahrer kämpft um seine Fahrerlaubnis, während ihm gewerbsmäßiger Bandenbetrug vorgeworfen wird. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt den vorläufigen Entzug seiner Lizenz trotz laufenden Strafverfahrens. Eine Hängepartie mit ungewissem Ausgang für den Fahrer und seine berufliche Zukunft. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CE 15.1551 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Antragsteller wollte eine vorläufige Fahrerlaubnis für Omnibusse beantragen, die ihm aufgrund strafrechtlicher Ermittlungen verwehrt wurde.
  • Der Antrag wurde zunächst vom Verwaltungsgericht München abgelehnt, weil der Antragsteller keinen glaubhaften Anordnungsanspruch vorlegen konnte.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Ermittlungen gegen den Antragsteller wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs höchst relevant für die Beurteilung seiner Eignung zum Führen eines Fahrzeugs sind.
  • Die Richter entschieden, dass auch ohne rechtskräftige Verurteilung der Sachverhalt in Bezug auf die Fahrerlaubnisverlängerung berücksichtigt werden darf.
  • Es wurde deutlich, dass die zmAnklageschrift vorliegenden Beweismittel ausreichend waren, um an der Eignung des Antragstellers Zweifel zu hegen.
  • Es wurde der Staatsanwaltschaft ein Vertrauensvorschuss eingeräumt, da sie dem Legalitätsprinzip unterliegt und zur Ermittlung sowohl belastender als auch entlastender Umstände verpflichtet ist.
  • Der Antragsteller hätte selbst substantiierte und nachvollziehbare Argumente gegen die Tatsache vorlegen müssen, dass die Ermittlungen einem Entzug der Fahrerlaubnis entgegenstehen könnten.
  • Das Gericht entschied, dass der Antragsteller die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
  • Der Streitwert wurde festgesetzt, was für die Kostenregelung im Rechtsstreit von Bedeutung ist.
  • Der Beschluss ist unanfechtbar, was bedeutet, dass der Antragsteller keine weiteren rechtlichen Schritte in dieser Angelegenheit einleiten kann.

Fahrerlaubnis und Straftaten: Auswirkungen einer nicht rechtskräftigen Verurteilung

Jeder, der ein Taxi oder einen Mietwagen fährt, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Diese wird von der zuständigen Behörde erteilt und berechtigt den Fahrer, Personen gegen Entgelt zu befördern. Doch was passiert, wenn eine Straftat begangen wird, während die Fahrerlaubnis noch nicht rechtskräftig ist? Kann diese verlängert werden, obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist? Diese Frage ist juristisch komplex und bedarf einer genauen Betrachtung. In der Regel werden Fahrerlaubnisse bei einem rechtskräftigen Urteil über eine Straftat entzogen. Doch kann eine solche Entziehung auch bei einer noch nicht rechtskräftigen Verurteilung erfolgen? Und welche Auswirkungen hat dies auf die Rechtssicherheit des Fahrers? Diesen Fragen widmen sich zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die mitunter zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen. Im Folgenden soll ein aktuelles Beispiel vorgestellt werden, das diese Problematik aufgreift. Ihr Führerschein und Ihre berufliche Zukunft stehen auf dem Spiel? Wir verstehen die Unsicherheit und den Druck, wenn Ihre Fahrerlaubnis aufgrund eines laufenden Strafverfahrens auf der Kippe steht. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht und unserer Expertise in komplexen Verfahren stehen wir Ihnen zur Seite. Holen Sie sich jetzt eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Zukunft zu sichern….


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