Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs geplatzt! Verdacht reichte nicht aus, um langjährige Mitarbeiterin fristlos zu entlassen. Kölner Gericht sieht keine ausreichenden Beweise für Täuschung bei Arbeitszeit und Urlaubsbuchung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Sa 431/15 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall betrifft die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung aufgrund angeblicher Pflichtverletzungen der Klägerin. Die Beklagte ist von einem dringenden Verdacht auf Arbeitszeitbetrug ausgegangen, hat diese Argumentation jedoch in der Berufung nicht weiter verfolgt. Ein zentraler Vorwurf ist die angebliche Täuschung des Vorgesetzten über die ordnungsgemäße Buchung von Urlaubstagen. Die schwerwiegendsten Pflichtverletzungen beziehen sich auf die Nichtrückgabe von Arbeitsmitteln und die unbefugte Nutzung einer dienstlichen SIM-Karte. Das Arbeitsgericht hat den dringenden Verdacht auf Arbeitszeitbetrug als nicht ausreichend bewiesen angesehen. Die Beklagte argumentierte, dass das Arbeitsgericht die relevanten Aussagen und den zeitlichen Ablauf nicht ausreichend gewürdigt habe. Es wurde festgestellt, dass die Klägerin trotz Aufforderung ihre Arbeitsmittel nicht vollständig zurückgegeben hat. Das Gericht sah in der Durchführung einer Abmahnung vor der Kündigung eine fehlerhafte Interessenabwägung. Die Berufung d
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Brandenburgisches Oberlandesgericht Az.: 7 U 52/05 Urteil vom 11.01.2006 Vorinstanz: Landgericht Potsdam, Az.: 12 O 287/04 In dem Rechtsstreit hat der 7. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts auf die mündliche Verhandlung am 07.12.2005 für Recht erkannt: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 10.3.2005 […]