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Berichtigung Arbeitsbescheinigung – Rechtsweg zu Sozialgerichten

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Streit um fehlerhafte Arbeitsbescheinigung eskaliert: Arbeitnehmer zieht vor Gericht, um Recht zu bekommen. Doch welches Gericht ist überhaupt zuständig? Arbeitsgericht oder Sozialgericht? Ein spannender Fall, der weitreichende Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben könnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Ta 173/15 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Kläger möchte eine fehlerhafte Arbeitsbescheinigung nach dem Sozialgesetzbuch III korrigieren lassen.
  • Streitpunkt sind die Zuständigkeiten der Gerichte, da der Kläger eine Berichtigung anstrebt und der Arbeitgeber die Zuständigkeit der Sozialgerichte anmahnt.
  • Das Arbeitsgericht hat die Klage als unzulässig erachtet und an das Sozialgericht verwiesen, was zu Unsicherheiten über den richtigen Rechtsweg führt.
  • Das Landesarbeitsgericht hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt und den Rechtsstreit nicht an sich gezogen.
  • Die Berichtigung einer Arbeitsbescheinigung fällt nicht unter die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, weshalb die Sozialgerichte zuständig sind.
  • Die Zuleitung des Formulars durch die Beklagte wurde als Erfüllung des Anspruchs auf Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung gewertet.
  • Wesentliche Informationen der Bescheinigung wurden als ausreichend befunden, um den Anspruch auf Auszahlung von Sozialleistungen nicht zu gefährden.
  • Der Kläger musste die Kosten des Verfahrens tragen, nachdem er in seiner Beschwerde nicht erfolgreich war.
  • Die Entscheidung stärkt die Position des Sozialgerichts in Fällen, die öffentlich-rechtliche Fragen betreffen und damit von den Arbeitsgerichten nicht behandelt werden sollten.
  • Arbeitnehmer sollten sich bewusster über den richtigen Rechtsweg für Berichtigungen informieren, um Verzögerungen und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Gerichtsurteil: Korrektur fehlerhafter Arbeitsbescheinigung und Sozialleistungen

Die Arbeitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das die Zeiten der Erwerbstätigkeit eines Arbeitnehmers bescheinigt. Sie ist Grundlage für die Beantragung von Sozialleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld oder Krankengeld. Ist die Arbeitsbescheinigung fehlerhaft, kann dies gravierende Auswirkungen auf den Sozialleistungsanspruch des Arbeitnehmers haben. So kann eine falsche Angabe zu Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses zu falschen Berechnungen führen, was wiederum zu einer unzureichenden oder sogar verweigerten Auszahlung von Sozialleistungen führen kann. In solchen Fällen ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer die Fehlerhafte Arbeitsbescheinigung korrigieren lässt. Hierfür kann er direkt auf den Arbeitgeber zugehen und ihn zur Korrektur auffordern. Sollte der Arbeitgeber der Korrektur nicht zustimmen, steht dem Arbeitnehmer der Rechtsweg offen. Der Arbeitnehmer kann sich an das zuständige Sozialgericht wenden, um eine gerichtliche Korrektur der Arbeitsbescheinigung zu erwirken. Wie diese Vorgehensweise konkret aussieht und welche Erfolgsaussichten ein Arbeitnehmer hat, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil, das im Folgenden beleuchtet wird. Fehlerhafte Arbeitsbescheinigung? Wir helfen Ihnen weiter! Kämpfen Sie mit einer fehlerhaften Arbeitsbescheinigung und sind unsicher über Ihre Rechte und den richtigen Rechtsweg? Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Arbeits- und Sozialrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls….


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