Das Wichtigste: Kurz & knapp
Die Kläger machen Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend. Der Unfall ereignete sich, als ein Fahrzeug das Stoppschild missachtete und mit dem Fahrzeug der Kläger kollidierte.
Die Haftung der Beklagten für den Unfall ist unstrittig. Es besteht jedoch Uneinigkeit über die Schadenshöhe und den Zusammenhang zwischen Unfall und den geltendgemachten Beschwerden.
Die Kläger argumentieren, dass sie wegen des Unfalls erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen erfahren haben. Sie fordern jeweils ein Schmerzensgeld, das sie als angemessen betrachten.
Die Beklagte bestreitet die gesundheitlichen Beschwerden der Kläger und deren Ursachenzusammenhang zum Unfall. Sie führt an, dass die Beschwerden weitgehend allgemeiner Natur seien.
Das Landgericht wies die Klage der Klägerin zu 1) ab und sprach dem Kläger zu 2) ein geringes Schmerzensgeld zu. Es wurden nicht alle Beweisanträge der Kläger berücksichtigt, was zu ihrer Berufung führte.
Das Oberlandesgericht hob die Urteile des Landgerichts auf und verwies den Fall zurück. Dies geschah mit der Begründung, dass Beweiserhebungen nicht ausreichend behandelt wurden.
Das Gericht entlastet die Kläger von den Gerichtskosten im Berufungsverfahren. Dies zeigt eine unterstützende Haltung des Gerichts gegenüber den Klägern.
Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass d[…]