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Rechtsanwälte Kotz GbR

Privathaftpflichtversicherung Schädigung eines Dritten bei Fliesenarbeiten

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Renovierungsdrama im Familienkreis: Mutter haftet für Unfall des Sohnes, doch die Versicherung zahlt nicht! Der Grund: Der verletzte Sohn war mitversichert und fällt damit aus dem Schutz der Police. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für viele Versicherungsnehmer. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-20 U 120/11 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Klägerin fordert von ihrer Haftpflichtversicherung Schadensersatz für eine Verletzung, die ihr Sohn während ihrer handwerklichen Arbeiten in einer leerstehenden Wohnung erlitten hat.
  • Das Gericht stellt fest, dass der Versicherungsanspruch möglicherweise nicht besteht, da der Unfall im Rahmen einer eigenen Verantwortung ohne ausreichende Sicherungspflichten stattfand.
  • Die Beklagte argumentiert, dass der Sohn der Klägerin nicht über den geforderten Vertrag versichert sei, da er eine eigene Haftpflichtversicherung unterhält.
  • Ein wesentlicher Punkt in der Argumentation der Beklagten war der Ausschluss von Haftpflichtansprüchen für Schäden, die Angehörige des Versicherungsnehmers erleiden.
  • Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass der Versicherungsfall von der Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, was zur Abweisung ihrer Klage führte.
  • Das Landgericht entschied, dass auch eine andere Versicherung, wie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, nicht relevant für den vorliegenden Fall war.
  • Die Entscheidung des Gerichts hat Auswirkungen auf das Verständnis, in welchen Situationen der Versicherungsschutz bei eigenen handwerklichen Tätigkeiten greift.
  • Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der vertraglichen Regelungen und der spezifischen Risikoabdeckung bei der Wahl einer Versicherung.
  • Das Urteil stärkt die Position der Versicherer, wenn es um Schadensfälle innerhalb von Familienangehörigen und deren mögliche Ausschlüsse geht.
  • Für Privatpersonen ist es entscheidend, sich über die genauen Bedingungen ihrer Haftpflichtversicherung zu informieren, insbesondere bei Eigenleistungen im häuslichen Bereich.

Gerichtsurteil zur Privathaftpflicht: Haftung bei Schäden im Eigenheim geklärt

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung im täglichen Leben. Sie springt ein, wenn man unverschuldet einen Schaden bei Dritten verursacht und dafür haften muss. Aber auch bei selbstverschuldeten Schäden kann die Versicherung greifen, wenn diese im privaten Bereich entstanden sind. Gerade bei handwerklichen Tätigkeiten im Eigenheim, wie zum Beispiel Fliesenarbeiten, kann es schnell zu unvorhergesehenen Problemen kommen. Fällt eine Fliese herunter und trifft einen Nachbarn, kann dieser Schadenersatz verlangen. Ob die Versicherung in diesem Fall einspringt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der Sorgfaltspflicht, der Art des Schadens und der Vertragsbedingungen. Um die Frage nach der Haftung in solchen Fällen zu klären, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Hierbei spielen insbesondere die Art des Schadens, die Höhe des Schadens und die Frage nach der Eigenverschuldung des Geschädigten eine Rolle. Im Folgenden soll anhand eines konkreten Fallbeispiels erläutert werden, wie die Gerichte mit solchen Situationen umgehen und welche Argumente bei der Beweislastverteilung eine Rolle spielen. Versicherungsschutz ungewiss? Wir helfen Ihnen weiter. Sie sind verunsichert, ob Ihre Privathaftpflichtversicherung für einen Schaden aufkommt, den Sie einem Familienmitglied verursacht haben? Wir verstehen Ihre Sorgen….


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