Drogenrausch führt zu Wohnungszerstörung – Zahlt die Versicherung? Ein Dortmunder Gericht entschied, dass ein Mann, der unter Drogeneinfluss seine Wohnung verwüstete, dennoch Versicherungsschutz genießt. Der Fall wirft wichtige Fragen zur Haftung bei selbstverschuldeter Schuldunfähigkeit auf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 203/13 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil behandelt den Anspruch des Klägers auf Versicherungsschutz für Schäden, die er in einer Mietwohnung verursacht hat. Der Kläger war zur Zeit der Beschädigung drogenabhängig und lebte in einer Wohneinrichtung für Schwerstabhängige. Die Beklagte, die Privathaftpflichtversicherung des Klägers, lehnte die Schadensdeckung ab und begründete dies mit einem Ausschluss aufgrund der Umstände des Drogenkonsums. Der Kläger argumentierte, er habe unter einem Drogendelirium gelitten und denke, dass dies seine Handlungen beeinflusste. Die Entscheidung des Gerichts stellte fest, dass der Kläger Anspruch auf Unterstützung aus dem Versicherungsvertrag hatte, da der Drogenkonsum nicht automatisch zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führt. Das Gericht berücksichtigte die Umstände, unter denen der Schaden entstanden ist, und die spezifischen Versicherungsbedingungen der Beklagten. Die Entscheidung lässt darauf schließen, dass die Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Versicherten entscheidend für die Beurteilung von Selbstverschuldung ist. Der Kläger hat nun die Möglichkeit, den Schaden über die Versicherung abzuwickeln, wodurch er vor finanziellen Belastungen geschützt ist. Das Urteil hat Signalwirkung für zukünftige Fälle, in denen Drogenkonsum und Versicherungsschutz aufeinander treffen. Versicherte sollten sich der spezifischen Vertragsbedingungen bewusst sein und wie diese im Kontext ihrer persönlichen Situation angewendet werden könnten. Drogenkonsum und Versicherungsschu
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Wedding, Az.: 70b C 17/14 Beschluss vom 22.10.2014 Die Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl des Amtsgerichts Wedding – Europäisches Mahngericht Deutschland – vom 26.02.2013 Aktenzeichen EU 4366-12-9 – ist einstweilen einzustellen. Gründe I. Das Amtsgericht Wedding – Europäisches Mahngericht Deutschland – hat auf Antrag der Antragstellerin am 26.02.2013 gegen […]