Arbeitsunfall mit weitreichenden Folgen: Eine Hotelfachfrau kämpft nach einem Sturz um ihre Erwerbsminderungsrente, doch Gutachter sehen sie noch als arbeitsfähig an. Das Landessozialgericht entscheidet nun über ihr Schicksal und setzt damit Maßstäbe für die Anerkennung von Arbeitsunfähigkeit. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 13 R 923/13 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Bei der Klage geht es um die Gewährung einer Rente aufgrund einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung. Die Klägerin hat aufgrund eines Arbeitsunfalls gesundheitliche Probleme erlitten und beantragte eine Erwerbsminderungsrente. Es wurde festgestellt, dass die medizinischen Gutachten keine erheblichen Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach dem Unfall bescheinigten. Das Sozialgericht Regensburg hat den ursprünglichen Bescheid der Beklagten aufgehoben, die Klage jedoch abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die Klägerin weiterhin ein Leistungsvermögen von mehr als sechs Stunden pro Tag hat. Die Entscheidung beruht auf umfassenden medizinischen Gutachten, die keine unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit erkennen konnten. Die Klägerin wird rechtlich nicht für die entstehenden Kosten entschädigt. Es wird keine Möglichkeit zur Revision gegeben, was den rechtlichen Spielraum des Verfahrens stark einschränkt. Die Entscheidung könnte in ähnlichen Fällen von Bedeutung sein, wenn es um die Bewertung der Erwerbsfähigkeit nach Unfällen geht. Die Klägerin hat aufgrund der Ablehnung des Antrags möglicherweise weiterhin finanzielle Unsicherheiten. Anspruch auf Erwerbsminderungsrente: Rechte und Widerspruchsmöglichkeiten im Detail Die Erwerbsminderungsrente sichert Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben, ein Einkommen. Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist allerdings an strenge Voraussetzungen geknüpf
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de Zwangsgeld für unzulängliches Arbeitszeugnis bestätigt Das LAG Berlin-Brandenburg bestätigt die Ablehnung der sofortigen Beschwerde einer Vollstreckungsschuldnerin gegen einen Zwangsgeldbeschluss bezüglich der ordnungsgemäßen Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin ist unbegründet, da die Schuldnerin ihren Verpflichtungen aus einem Vergleich nicht nachgekommen ist, ein qualifiziertes Zeugnis zu […]