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Erwerbsminderungsrente – Ablehnungsbescheid bei laufenden sozialgerichtlichem Verfahren

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Arbeitsunfall mit weitreichenden Folgen: Eine Hotelfachfrau kämpft nach einem Sturz um ihre Erwerbsminderungsrente, doch Gutachter sehen sie noch als arbeitsfähig an. Das Landessozialgericht entscheidet nun über ihr Schicksal und setzt damit Maßstäbe für die Anerkennung von Arbeitsunfähigkeit. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 13 R 923/13 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Bei der Klage geht es um die Gewährung einer Rente aufgrund einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung.
  • Die Klägerin hat aufgrund eines Arbeitsunfalls gesundheitliche Probleme erlitten und beantragte eine Erwerbsminderungsrente.
  • Es wurde festgestellt, dass die medizinischen Gutachten keine erheblichen Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach dem Unfall bescheinigten.
  • Das Sozialgericht Regensburg hat den ursprünglichen Bescheid der Beklagten aufgehoben, die Klage jedoch abgewiesen.
  • Das Gericht entschied, dass die Klägerin weiterhin ein Leistungsvermögen von mehr als sechs Stunden pro Tag hat.
  • Die Entscheidung beruht auf umfassenden medizinischen Gutachten, die keine unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit erkennen konnten.
  • Die Klägerin wird rechtlich nicht für die entstehenden Kosten entschädigt.
  • Es wird keine Möglichkeit zur Revision gegeben, was den rechtlichen Spielraum des Verfahrens stark einschränkt.
  • Die Entscheidung könnte in ähnlichen Fällen von Bedeutung sein, wenn es um die Bewertung der Erwerbsfähigkeit nach Unfällen geht.
  • Die Klägerin hat aufgrund der Ablehnung des Antrags möglicherweise weiterhin finanzielle Unsicherheiten.

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente: Rechte und Widerspruchsmöglichkeiten im Detail

Die Erwerbsminderungsrente sichert Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben, ein Einkommen. Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist allerdings an strenge Voraussetzungen geknüpft. So muss die Arbeitsunfähigkeit zumindest schwerwiegend und von Dauer sein. Der Grad der Arbeitsunfähigkeit spielt dabei eine entscheidende Rolle. Auch andere Kriterien, wie beispielsweise das Alter und die Dauer der Erwerbstätigkeit müssen erfüllt sein. Die Entscheidung darüber, ob eine Erwerbsminderungsrente zusteht, treffen die Rentenversicherungsträger. Die Entscheidung kann für Betroffene jedoch schwierig sein, denn viele Prozesse sind komplex und die rechtlichen Anforderungen können undurchsichtig sein. Im Falle einer Ablehnung der Erwerbsminderungsrente können Betroffene jedoch Widerspruch einlegen und sich durch ein sozialgerichtliches Verfahren Unterstützung holen. Doch was passiert, wenn das sozialgerichtliche Verfahren noch läuft und ein Ablehnungsbescheid der Rentenversicherung ergeht? Genau diese Situation soll im Folgenden genauer betrachtet werden. Erwerbsminderungsrente abgelehnt? Wir helfen Ihnen weiter! Sie haben einen Ablehnungsbescheid für Ihre Erwerbsminderungsrente erhalten oder Ihr Verfahren zieht sich in die Länge? Wir verstehen Ihre Sorgen und Unsicherheiten. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Sozialrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Mandanten in ähnlichen Fällen. Nutzen Sie die Chance auf eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche prüfen. Ihre Zukunft ist uns wichtig!…


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