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Verkehrsunfall mit Personenschaden – Berechnung des Haushaltsführungsschadens

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Auffahrunfall mit Folgen: Frau erleidet Schleudertrauma und kämpft um Entschädigung für Haushaltsführungsschaden. Gericht bestätigt Unfallfolgen und setzt Schmerzensgeld fest, doch Streit um Höhe der Entschädigung entbrennt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 155/14 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Nach einem Auffahrunfall mit geringer Geschwindigkeit verlangte die Klägerin Schmerzensgeld und Schadensersatz von der Versicherung des Unfallverursachers. Die Versicherung bestritt die Verletzungen und deren Auswirkungen. Das Gericht stellte fest, dass die Kollisionsgeschwindigkeit ausreichend war, um ein Halswirbelsäulentrauma zu verursachen. Das Gericht entschied, dass die Klägerin Anspruch auf Schmerzensgeld hat, da der Unfallverursacher allein verantwortlich war. Die Höhe des Schmerzensgeldes wurde unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren festgelegt, darunter die Schwere der Verletzungen und das bisherige Verhalten der Versicherung. Die Klägerin erhielt nicht den vollen Schadensersatz, den sie gefordert hatte, da einige ihrer Ansprüche nicht ausreichend belegt waren. Dieses Urteil zeigt, dass auch bei Unfällen mit niedriger Geschwindigkeit erhebliche Verletzungen auftreten können, die entschädigungspflichtig sind. Es unterstreicht die Bedeutung von medizinischen Gutachten zur Feststellung von Verletzungen und deren Zusammenhang mit dem Unfall. Das Urteil zeigt auch, dass das Verhalten der Versicherung bei der Schadensregulierung eine Rolle bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes spielen kann. Gerichtsurteil: Berechnung des Haushaltsführungsschadens nach Verkehrsunfall Der Verkehrsunfall mit Personenschaden stellt für die Betroffenen oft eine schwierige Situation dar. Neben den körperlichen Verletzungen und dem Schock kommt es häufig zu finanziellen Belastungen. Besonders komplex gestaltet sich die Berechnung des sogenannten Haushal


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