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Sachmängelhaftung bei Grundstückskauf – arglistiges Verschweigen von Mängeln

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Verkäuferin verschweigt marode Kellerdecke und fehlende Drainage – Käufer erhält hohen Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung. OLG München bestätigt Urteil: Überstrichene Stahlträger und falsche Angaben zur Drainage reichen für arglistige Täuschung aus. Gericht verurteilt Verkäuferin zur Übernahme der Sanierungskosten in Höhe von über 52.000 Euro. Zum vorliegenden Urteil Az.: 20 U 4044/14 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Kläger kaufte ein Haus, bei dem versteckte Mängel arglistig verschwiegen wurden. Die Beklagte gab falsche Angaben zur Drainage und überdeckte schwerwiegende Mängel. Der Haftungsausschluss im Kaufvertrag greift nicht, da Arglist nachgewiesen wurde. Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz. Der Kläger konnte die Mängel beim Kauf nicht erkennen. Das Maklerexposé war falsch und irreführend. Zeugen bestätigten die arglistigen Handlungen der Beklagten. Sachverständige bestätigten das Fehlen der Drainage und die schweren Rostschäden. Die arglistige Täuschung hebt den Gewährleistungsausschluss auf. Die Beklagte muss für die Instandsetzungskosten aufkommen. Gerichtsurteil zum Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen von Mängeln untersucht Der Kauf eines Grundstücks ist oft ein großer Schritt im Leben und häufig mit hohen finanziellen Investitionen verbunden. Besonders wichtig ist es, dass das Grundstück mängelfrei ist und alle wichtigen Informationen über den Zustand des Grundstücks vor dem Kauf bekannt sind. Doch was passiert, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass das Grundstück Mängel aufweist, die vor dem Kauf nicht offengelegt wurden? In diesem Fall kann der Käufer Ansprüche wegen Sachmängelhaftung geltend machen. Ein häufiges Problem in diesem Zusammenhang ist das arglistige Verschweigen von Mängeln. Das arglistige Verschweigen von Mängeln liegt vor, wenn der Verkäufer Mängel am Grundstück bewusst verschweig


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