Wucher schützt Verbraucher und Unternehmen vor überhöhten Preisen und sittenwidrigen Geschäftspraktiken. Er stellt ein Gleichgewicht zwischen Vertragsfreiheit und Verbraucherschutz her und verhindert extreme Übervorteilung. Entscheidend sind dabei ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung sowie die bewusste Ausnutzung einer Schwächesituation des Vertragspartners. Wucher hat sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen und ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechts. Wucher – Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung (Symbolfoto: miljanzivkovic – 123rf.com) Das Wichtigste: Kurz und knapp Wucher ist ein rechtliches Konzept, das alle Vertragsparteien vor ausbeuterischen Geschäftspraktiken schützt. Wucher liegt vor, wenn eine Partei die Schwäche einer anderen Partei ausnutzt, um sich unverhältnismäßig hohe wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Das Wucherrecht hat sich im Laufe der Zeit entwickelt und ist heute sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht verankert. Wucherische Geschäfte sind nichtig und können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Verbraucherschutzvorschriften ergänzen das allgemeine Wucherrecht und schützen Verbraucher vor überhöhten Preisen und unfairen Vertragsbedingungen. Für das Vorliegen von Wucher müssen sowohl ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung als auch die bewusste Ausnutzung einer Schwächesituation des Vertragspartners gegeben sein. Die Rechtsprechung hat Richtwerte entwickelt, um das auffällige Missverhältnis zu beurteilen, aber jeder Fall muss individuell betrachtet werden. Spezielle Verbraucherschutzregelungen, wie im Kredit- und Mietrecht, dienen dazu, wucherähnliche Situationen zu verhindern. Das Verbr
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de VG Düsseldorf Az: 3 K 4778/13 Urteil vom 21.01.2014 Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages […]