Alkoholisiert und auf der falschen Fahrbahn: Eine Autofahrerin verursacht einen Unfall und muss nun für den vollen Schaden aufkommen. Das Oberlandesgericht München bestätigt in einem Berufungsverfahren die alleinige Schuld der Fahrerin, die unter Alkoholeinfluss das Rechtsfahrgebot missachtete. Ein unfallanalytisches Gutachten widerlegte die Darstellung der Unfallverursacherin und stützte die Version des Klägers, der nun vollen Schadensersatz erhält. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 U 2360/14 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger fordert Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall. Das Landgericht Traunstein hat die Klage teilweise abgewiesen, da der Unfallhergang nicht vollständig geklärt werden konnte. Das Oberlandesgericht München hat diese Entscheidung aufgehoben und zugunsten des Klägers entschieden. Der Unfall wurde durch ein Fehlverhalten der Beklagten verursacht. Die Beklagte fuhr entgegen der Fahrbahnregelung und war alkoholisiert. Das Gutachten bestätigte, dass der Unfall auf der Fahrbahn des Klägers stattfand. Das Gericht entschied, dass die Beklagten allein verantwortlich sind. Der Kläger erhält vollen Schadensersatz und vorgerichtliche Anwaltskosten. Die Beklagten müssen die gesamten Verfahrenskosten tragen. Die Revision des Urteils wurde nicht zugelassen. Alkoholisierter Fahrer verursacht Unfall: Wer haftet bei Rechtsverstößen? Wer kennt es nicht: Man fährt auf einer Straße, die sich schön schlängelt und plötzlich kommt einem ein anderes Auto entgegen. Im Idealfall kann man rechtzeitig ausweichen. Aber was passiert, wenn ein Autofahrer unter Alkoholeinfluss die Kontrolle verliert und auf die Gegenfahrbahn gerät? In diesem Fall ist nicht nur die eigene Sicherheit gefährdet, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer. Diese Situation ist nicht nur aus rechtlicher Sicht besonders problematisch, sondern kann auch zu schweren Unfällen führen. Die Frage, wer für die F
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Bundesgerichtshof Az: V ZR 211/11 Urteil vom 27.04.2012 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 27. April 2012 für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 23. August 2011 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Tatbestand Die Parteien bilden […]