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Verkehrsunfall – Erschütterung des Anscheinsbeweises nach Spurwechsel

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Auf der A5 bei Butzbach kracht es: Ein riskantes Überholmanöver endet in Blechsalat und einem juristischen Schlagabtausch um die Schuldfrage. Wer hat beim Spurwechsel gepennt und muss nun für den Schaden blechen? Das Amtsgericht Friedberg zieht die Zeugenaussagen auf die Goldwaage und entscheidet, wer den Schwarzen Peter bekommt.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Kläger fordert Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall auf der Autobahn A5.
Die Kollision erfolgte bei einem Spurwechsel der Erstbeklagten, die den Kläger übersehen haben soll.
Das Gericht musste klären, ob der Kläger ebenfalls einen Spurwechsel vorgenommen hatte.
Die Beweisaufnahme ergab, dass der Anscheinsbeweis für eine Missachtung der Sorgfaltspflichten der Erstbeklagten spricht.
Die Erstbeklagte konnte den Anscheinsbeweis nicht widerlegen.
Der Kläger erhielt vollen Schadensersatz, da die Schuld der Erstbeklagten nicht widerlegt wurde.
Das Gericht entschied, dass die Sorgfaltsanforderungen bei einem Spurwechsel sehr hoch sind.
Die Aussagen der Zeugen stützten die Behauptung des Klägers, dass er keinen Spurwechsel vornahm.
Das Urteil betont die hohe Verantwortung des Spurwechslers im Straßenverkehr.
Die Beklagten müssen die gesamten Kosten des Verfahrens tragen.


Gerichtsurteil beleuchtet Anscheinsbeweis bei Spurwechsel-Unfällen
Spurwechsel im Straßenverkehr sind alltäglich. Oftmals verlaufen sie ohne Probleme, doch bei unglücklichen Umständen kann es schnell zu einem Unfall kommen. Besonders schwierig wird es für die Gerichte dann, wenn der Unfallhergang unklar ist und die Beteiligten unterschiedliche Versionen der Ereignisse schildern. Häufig versuchen die beteiligten Fahrer sich durch Behauptungen zu entlasten, die sich oft nicht beweisen lassen. In solchen Fällen greift die sogenannte „Anscheinsbeweisregel“. Diese besagt, dass der[…]


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