Unerwartete Kostenfalle für Grundstückseigentümer: Nach dem Kauf entdeckte Altlasten führen zu einem Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof, der nun die Rechte der Käufer einschränkt. Ein Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern wird zum Schauplatz eines juristischen Tauziehens um die Frage, wer für die Sanierungskosten aufkommen muss, nachdem der neue Besitzer auf giftige Überraschungen im Boden stößt. Der Verkäufer, der selbst nichts von der Kontamination wusste, wird vom Gericht entlastet, während der Käufer auf den hohen Sanierungskosten sitzen bleibt. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 UF 76/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Unternehmen wurde zu einem überhöhten Preis gekauft. Verkäufer verschwiegen Bestandsabgänge und überhöhten den Unternehmenswert. Käuferin erfuhr von falschen Bewertungen erst nach Vertragsabschluss. Bilanzen wiesen zweifelhafte Forderungen aus, die später ausgebucht wurden. Gericht entschied, dass falsche Bewertungen nicht kausal für Kaufentscheidung waren. Verkäufer hafteten nicht für Bestandsabgänge, da Käuferin keine Kundenlisten verlangte. Schaden wurde nicht ausreichend dargelegt. Keine Haftung aus unerlaubter Handlung festgestellt. Verkäufer verletzten keine Informationspflichten bezüglich Bestandsveränderungen. Makler handelte korrekt und haftete nicht für falsche Bewertung. Grundstückskauf: Gerichtsurteil zur arglistigen Täuschung und Sachmängelhaftung Der Kauf eines Grundstücks ist oft mit großen Hoffnungen und Erwartungen verbunden. Schließlich soll es die Basis für ein Haus, eine Wohnung oder vielleicht auch ein Ferienhaus sein. Doch was, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass das Grundstück Mängel aufweist, die der Verkäufer verschwiegen hat? In solchen Fällen kann die sogenannte Sachmängelhaftung greifen. Dabei geht es darum, dass der Verkäufer für Mängel am Grundstück haftet, die er beim Kauf nicht offenbart hat. Bes
Ganzen Artikel lesen auf: Medizinrechtsiegen.de Ein gesetzlich Krankenversicherter hat gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung einen Auskunftsanspruch darüber, welche personenbezogenen Daten (Behandlungen, medizinische Leistungen etc.) über ihn bei dieser gespeichert sind, wenn für die Auskunftserteilung kein unverhältnismäßiger Aufwand notwendig ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.05.2010, Az: L 5 KR 153/09).[…] Auszug aus der Quelle: https://www.medizinrechtsiegen.de/artikel/auskunftsanspruch-gegenueber-kassenaerztlicher-vereinigung_13/