Sicherheitsingenieur verliert Job, weil Firma Arbeitsschutz auslagert: Gericht hält Kündigung für rechtmäßig, da keine Benachteiligung wegen seiner Tätigkeit vorliegt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 951/14 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil befasst sich mit der Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung eines Sicherheitsingenieurs. Die Kündigung erfolgte im Rahmen einer betrieblichen Umstrukturierung und der Schließung der Abteilung Arbeitssicherheit. Der Kläger hielt die Kündigung für rechtswidrig, da sie gegen mehrere rechtliche Bestimmungen und Betriebsvereinbarungen verstoße. Das Gericht bestätigte die Kündigung, da dringende betriebliche Erfordernisse vorlagen, die eine Weiterbeschäftigung unmöglich machten. Es wurde festgestellt, dass die Namensliste des Interessenausgleichs ordnungsgemäß war und den Kläger korrekt aufführte. Die Betriebsänderung und der damit verbundene Personalabbau wurden als rechtmäßig anerkannt. Das Gericht sah keine wesentliche Änderung der Sachlage, die die Vermutung der Betriebsbedingtheit widerlegen könnte. Die Entscheidung des Gerichts basiert auf dem Fehlen anderer Beschäftigungsmöglichkeiten für den Kläger im Unternehmen. Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass weiter
Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de OLG Düsseldorf – Az.: I-22 U 165/10 – Urteil vom 08.04.2011 Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. August 2010 verkündet Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung […]