Individualreisen: Freiheit und Abenteuer pur, aber aufgepasst! Wer seine Reise selbst zusammenstellt, genieÃt maximale Flexibilität, muss aber auch Eigenverantwortung übernehmen. Flug annulliert? Hotel überbucht? Hier ist jeder seines Glückes Schmied. Fluggastrechte bieten zwar Schutz, aber bei anderen Pannen heiÃt es: Augen auf bei der Buchung und Verträge genau prüfen! (Symbolfoto: travnikovstudio – 123rf.com) Das Wichtigste: Kurz und knapp Individualreisen unterscheiden sich rechtlich von Pauschalreisen, da sie aus einzelnen, unabhängigen Buchungen bestehen und der Reisende selbst als Veranstalter agiert. Reisende müssen bei Individualreisen für jede Leistung separat ihre Rechte geltend machen und tragen ein höheres Risiko bei Ausfällen der einzelnen Anbieter. Für Individualreisen gelten das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und spezielle Regelungen wie die EU-Fluggastrechteverordnung, aber die EU-Pauschalreiserichtlinie ist nur in bestimmten Fällen relevant. Fluggäste haben durch die EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen bei Verspätungen und Annullierungen. Hotelbuchungen unterliegen dem Beherbergungsrecht und den allgemeinen Vertragsregelungen, wobei Mängel und Stornierungsbedingungen klar geregelt sein sollten. Bei Mietwagenbuchungen ist die Haftung für Fahrzeugschäden durch die Versicherungsbedingungen geregelt, und es ist wichtig, Schäden bei der Ãbernahme zu dokumentieren. Online-Buchungsportale fungieren oft als Vermittler und haften nicht direkt für die gebuchten Leistungen, sondern müssen korrekte Informationen weitergeben. âClick-Throughâ-Buchungen können als â
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de BAG Az.: 10 AZR 667/10 Urteil vom 18.1.2012 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. September 2010 – 15 Sa 812/10 – aufgehoben. 2. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Tatbestand […]