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Wohnraummietmietzins bis zum Ende der Baumaßnahmen gemindert – Wirkung Feststellungsurteil

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Mietminderung wegen Baulärm bestätigt: Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Mieter während Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück Anspruch auf eine pauschale Mietminderung von 20% haben – unabhängig vom tatsächlichen Ausmaß der Beeinträchtigungen. Ein Sieg für Mieter, der Vermieter vor finanzielle Herausforderungen stellt und die Bedeutung präziser rechtlicher Formulierungen in Mietstreitigkeiten unterstreicht. Zum vorliegenden Urteil Az.: II – 67 S 78/24 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Mieter können bei Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück eine pauschale Mietminderung von 20% verlangen. Das Gericht hat die Berufung der Beklagten als unbegründet zurückgewiesen. Die Entscheidung basiert auf einem vorherigen Feststellungsurteil des Amtsgerichts. Das Gericht hat festgestellt, dass die Mietminderung unabhängig vom tatsächlichen Umfang der Belästigungen gilt. Änderungen der Sachlage nach der mündlichen Verhandlung wurden nicht berücksichtigt. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, d.h., es kann sofort durchgesetzt werden. Mieter haben ein Feststellungsinteresse, um ihre Rechte auch für zukünftige Fälle zu sichern. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt den entsprechenden Vorschriften der Zivilprozessordnung. Gerichtsurteil: Mietminderung bei Baumaßnahmen – Rechte der Mieter klargestellt Die Miete für eine Wohnung ist eine der zentralen Kosten, die Mieter zu tragen haben. Doch was geschieht, wenn die Nutzung der Wohnung durch Baumaßnahmen beeinträchtigt wird? Kann der Mieter den Mietzins mindern und gegebenenfalls sogar zurückfordern? Das deutsche Recht sieht hier eine klare Regelung vor, die auf das Gebot der Vertragsgerechtigkeit und die „Störung der Nutzung“ abstellt. Bei Baumaßnahmen, die die Nutzung der Mietsache deutlich einschränken, liegt eine erhebliche Störung der Nutzung vor, d


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