Das OLG Stuttgart konkretisiert die Auswirkungen des neuen Cannabisgesetzes. Frühere Strafen für geringen Eigenbesitz sind rückwirkend erlassen. Gesamtstrafen müssen neu berechnet werden, ohne die erlassenen Einzelstrafen einzubeziehen. Dies zeigt die tiefgreifenden Folgen der Cannabis-Legalisierung für bestehende Verurteilungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 UF 76/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil des Landgerichts Stuttgart wurde dahingehend geändert, dass der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten und einer Woche verurteilt wurde. Die Revision des Angeklagten war teilweise erfolgreich. Die Gesamtstrafe wurde neu bemessen, da das Landgericht fehlerhaft Geldstrafen einbezogen hatte. Das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG) und die damit verbundene Amnestieregelung führten dazu, dass bestimmte Verurteilungen wegen Besitzes geringer Mengen Cannabis aufgehoben wurden. Die Gesetzesänderung trat am 1. April 2024 in Kraft und betrifft Straftaten, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind. Der Straferlass nach der Gesetzesänderung tritt automatisch in Kraft, ohne dass eine zusätzliche Entscheidung einer Behörde erforderlich ist. Das Gericht musste prüfen, ob die Geldstrafen des Angeklagten unter die neue Regelung fallen, was der Fall war. Der Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum bei Erwachsenen ist nach dem neuen Gesetz bis zu einer Menge von 25 Gramm straflos. Der Angeklagte wurde ursprünglich wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt, wobei die neuen Regelungen keine Auswirkungen auf diese Verurteilungen haben. Die Neubildung der Gesamtstrafe war notwendig, da die Geldstrafen nicht mehr einbezogen werden konnten. Das Gericht entschied, dass der Angeklagte die verbleibende Strafe von sechs Monaten und einer Woche zu verbüßen hat. Betäubungsmittelgesetz: Weitreichende Folgen eines Straferlasses Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den U
Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de OLG Celle – Az.: 14 U 116/12 – Beschluss vom 13.09.2012 1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Juni 2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hannover (Az. 6 O 65/12) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2. Dieser Beschluss und das Urteil des Landgerichts sind […]