OLG hebt Urteil wegen eklatanter Mängel auf: War die hohe Geldstrafe für einen rasenden Versicherungsvertreter ungerechtfertigt? Das Gericht beanstandet die Begründung des Amtsgerichts und hinterfragt, ob persönliche Umstände ausreichend berücksichtigt wurden. Jetzt muss der Fall neu verhandelt werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: I ORbs 60/24 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Betroffene wurde wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 32 km/h zu einer Geldbuße von 600 Euro verurteilt. Das Amtsgericht hat anstelle eines Fahrverbots die Geldbuße verdreifacht. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen bemängelte fehlende Feststellungen zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen und Härtegründen. Das Oberlandesgericht hob das Urteil aufgrund unzureichender Feststellungen und Darstellungsmängeln auf. Das Gericht kritisierte, dass die Beweismittel (Videos, Fotos) nicht ordnungsgemäß in die Urteilsgründe einbezogen wurden. Es wurde bemängelt, dass das Amtsgericht keine ausreichenden Begründungen für das Absehen vom Fahrverbot geliefert hat. Das Gericht entschied, dass das Fehlen dieser Begründungen die Prüfung des Urteils erschwert. Das Urteil wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Die persönliche und wirtschaftliche Situation des Betroffenen muss bei der Entscheidung über die Höhe der Geldbuße berücksichtigt werden. Die Möglichkeit einer vorsätzlichen Tatbegehung durch den Betroffenen wurde vom Amtsgericht nicht ausreichend geprüft. Gerichte entscheiden über Fahrverbote: Wann Regelbußen zulässig sind Ein Fahrverbot ist eine einschneidende Maßnahme, die den Führerscheinentzug für einen bestimmten Zeitraum bedeutet. Wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss jedoch nicht immer mit dieser Sanktion rechnen. In bestimmten Fällen kann die Behörde von einem Fahrverbot absehen und stattdessen die Geldstrafe erhöhen.
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Berlin-Mitte Az: 25 C 159/09 Urteil vom 07.01.2010 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit […]