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Klage auf Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten

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Altbau-Eigentumswohnung zur Mängelfalle geworden: Kölner Gericht verurteilt Bauträgerin zur Beseitigung umfangreicher Mängel und Zahlung eines hohen Kostenvorschusses an Käuferin. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen um Baumängel in einer sanierten Altbauwohnung spricht das Oberlandesgericht Köln der Käuferin Recht zu und weist der Bauträgerin weitreichende Nachbesserungsverpflichtungen zu. Doch nicht alle Forderungen der Käuferin wurden erfüllt, das Gericht zog klare Grenzen. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 UF 76/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Es geht um Mängel an einer sanierten Altbauwohnung und die Verpflichtung der Beklagten zur Mängelbeseitigung und Kostenvorschusszahlung. Die Klägerin erwarb eine sanierungsbedürftige Wohnung von der Beklagten, die umfassende Sanierungsarbeiten am gesamten Gebäude durchführte. Die Klägerin stellte mehrere Mängel fest und forderte deren Beseitigung, was die Beklagte nicht fristgerecht erledigte. Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung eines Kostenvorschusses und zur Durchführung weiterer baulicher Maßnahmen zur Mängelbeseitigung. Die Entscheidung basiert auf dem Werkvertragsrecht, das bei mangelhaften Bauleistungen greift. Die Klägerin hat das Recht, ihre Mängelansprüche selbstständig geltend zu machen, auch wenn sie nur eine von mehreren Wohnungseigentümern ist. Die Beklagte argumentierte, sie hätte eine erneute Frist zur Mängelbeseitigung erhalten müssen, was das Gericht nur teilweise akzeptierte. Die Auswirkungen des Urteils sind, dass Bauherren bei Mängeln an der Bauleistung Anspruch auf Kostenvorschüsse haben und Mängel fristgerecht beseitigt werden müssen. Das Gericht bestätigte das Recht der Klägerin auf Schadensersatz für verspätete Fertigstellung der Wohnung. Gerichtsurteil: Bauherr darf Vorschuss für Mängelbeseitigung fordern Die Geltendmachung von Vorschüssen auf Mängelbeseitigungskosten ist ein komplexes R


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