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Klage auf Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten

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Altbau-Eigentumswohnung zur Mängelfalle geworden: Kölner Gericht verurteilt Bauträgerin zur Beseitigung umfangreicher Mängel und Zahlung eines hohen Kostenvorschusses an Käuferin. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen um Baumängel in einer sanierten Altbauwohnung spricht das Oberlandesgericht Köln der Käuferin Recht zu und weist der Bauträgerin weitreichende Nachbesserungsverpflichtungen zu. Doch nicht alle Forderungen der Käuferin wurden erfüllt, das Gericht zog klare Grenzen. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 UF 76/23 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Es geht um Mängel an einer sanierten Altbauwohnung und die Verpflichtung der Beklagten zur Mängelbeseitigung und Kostenvorschusszahlung.
  • Die Klägerin erwarb eine sanierungsbedürftige Wohnung von der Beklagten, die umfassende Sanierungsarbeiten am gesamten Gebäude durchführte.
  • Die Klägerin stellte mehrere Mängel fest und forderte deren Beseitigung, was die Beklagte nicht fristgerecht erledigte.
  • Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung eines Kostenvorschusses und zur Durchführung weiterer baulicher Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.
  • Die Entscheidung basiert auf dem Werkvertragsrecht, das bei mangelhaften Bauleistungen greift.
  • Die Klägerin hat das Recht, ihre Mängelansprüche selbstständig geltend zu machen, auch wenn sie nur eine von mehreren Wohnungseigentümern ist.
  • Die Beklagte argumentierte, sie hätte eine erneute Frist zur Mängelbeseitigung erhalten müssen, was das Gericht nur teilweise akzeptierte.
  • Die Auswirkungen des Urteils sind, dass Bauherren bei Mängeln an der Bauleistung Anspruch auf Kostenvorschüsse haben und Mängel fristgerecht beseitigt werden müssen.
  • Das Gericht bestätigte das Recht der Klägerin auf Schadensersatz für verspätete Fertigstellung der Wohnung.

Gerichtsurteil: Bauherr darf Vorschuss für Mängelbeseitigung fordern

Die Geltendmachung von Vorschüssen auf Mängelbeseitigungskosten ist ein komplexes Rechtsgebiet, das häufig im Zusammenhang mit Bauprojekten auftritt. Oftmals sind sich Bauherren und -handwerker nicht einig, ob ein Mangel tatsächlich vorhanden ist, wie hoch der Aufwand für die Beseitigung ist und wer die Kosten zu tragen hat. Die Rechtsprechung gibt Bauherren in solchen Situationen jedoch die Möglichkeit, Vorschüsse auf die Mängelbeseitigungskosten zu fordern, um die Behebung der Fehler zu gewährleisten. Entscheidend ist dabei, dass der Mangel nachweislich vorhanden ist und der Bauherr die Mangelbeseitigung geltend macht. Die Höhe des Vorschusses hängt von der Schwere des Mangels ab, wobei Gerichte in der Regel die tatsächlich anfallenden Kosten als Grundlage heranziehen. Neben der Höhe des Vorschusses spielt auch die Frage des Zeitpunkts der Zahlung eine zentrale Rolle. In diesem Kontext möchte ich Ihnen nun einen aktuellen Gerichtsfall vorstellen, der einige wichtige Aspekte zur Geltendmachung von Vorschüssen auf Mängelbeseitigungskosten beleuchtet. Mängel an Ihrer Immobilie? Wir helfen Ihnen weiter! Sie haben Mängel an Ihrer Immobilie festgestellt und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen? Wir verstehen Ihre Sorgen und Frustrationen. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Baurecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung von Mängelansprüchen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation. Wir prüfen Ihre Ansprüche und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten….


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