OLG Hamm weist Klage ab: Arbeitnehmer verliert Anspruch auf Prämienauskunft wegen „bewusster“ Entsorgung alter Unterlagen. Gericht sieht darin keine „entschuldbare Unkenntnis“ – strengere Anforderungen an Sorgfaltspflicht von Arbeitnehmern? Zum vorliegenden Urteil Az.: 20 U 80/22 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Kläger wollte herausfinden, ob ihm Rückzahlungen überzahlter Prämien zustehen.
- Das Gericht entschied, dass die Klage nicht als „Stufenklage“ zulässig ist.
- Der Kläger hat nicht ausreichend begründet, warum er die geforderten Unterlagen nicht besitzt.
- Das Gericht sah keine ausreichende Entschuldigung des Klägers für den Verlust der Unterlagen.
- Das Gericht wies die Berufung des Klägers als erfolglos zurück.
- Der Kläger hätte bereits im ersten Rechtszug alle relevanten Tatsachen vorbringen müssen.
- Ein Anspruch auf Auskunft gemäß § 242 BGB besteht nicht, da der Kläger nicht in entschuldbarer Weise im Ungewissen ist.
- Die neuen Tatsachen, die der Kläger im Berufungsverfahren vorbrachte, wurden nicht zugelassen.
- Das Gericht folgte der bestehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Auskunftsansprüchen.
- Die Entscheidung des Gerichts betont die Sorgfaltspflicht der Parteien im Prozess.
##Prämienauskunft: Grenzen des Anspruchs bei subjektiver Berechnung Prämien sind ein wichtiger Bestandteil der Vergütung vieler Arbeitnehmer. Bei der Festlegung der Höhe der Prämien haben Unternehmen jedoch einen gewissen Spielraum. Dieser Spielraum ist jedoch nicht unbegrenzt. Die Gerichte müssen immer wieder klären, ob Unternehmen ihren Arbeitnehmern gegenüber Auskunftspflichten über ihre Prämienberechnung haben. Grundsätzlich sind Unternehmen nicht dazu verpflichtet, ihre Prämienberechnung offenzulegen. Es gibt aber Ausnahmen. So kann beispielsweise ein Anspruch auf Auskunft gegeben sein, wenn die Prämienberechnung auf objektiven Kriterien beruht und die Arbeitnehmer einen berechtigten Grund für die Auskunftserteilung haben. Dies ist jedoch nicht immer ganz einfach. Gerichte müssen im Einzelfall abwägen, wie weit der Schutz der Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens reicht und wie wichtig die Interessen des Arbeitnehmers auf Transparenz sind. In einem aktuellen Gerichtsurteil hat das Gericht entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Auskunft über die Berechnung seiner Prämie hat, wenn diese auf subjektiven Kriterien beruht. Der Arbeitgeber hatte argumentiert, dass die Auskunft die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen bedeuten würde. Das Gericht folgte dieser Argumentation und argumentierte, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Auskunft hat, wenn es keine Hinweise darauf gibt, dass die Berechnung der Prämie fehlerhaft oder ungerechtfertigt war. Diesem Urteil wollen wir uns im Folgenden näher widmen und die rechtlichen Hintergründe beleuchten. Unsicherheit bei Prämienberechnung? Wir helfen Ihnen weiter! Sind Sie verunsichert, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber transparent bei der Prämienberechnung sein muss? Wir verstehen Ihre Bedenken und bieten Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation. Unsere Experten für Arbeitsrecht verfügen über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Arbeitnehmern. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte wahren. Ersteinschätzung anfordern
Der Fall vor Gericht
Arbeitnehmer erhalten keinen Auskunftsanspruch über Prämienberechnung
Der 20….