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Einstweilige Verfügung bei Besitzstörung eilt nicht

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In Stadt2 entbrennt ein erbitterter Streit um eine seit Jahrzehnten genutzte Straße. Eine Hauseigentümerin wehrt sich gegen die neue Besitzerin der Straße, die ihr die Zufahrt zu Haus und Garage verbieten will. Das Landgericht wies den Eilantrag der Frau zunächst ab, doch das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung auf und sieht den Fall nun in einem neuen Licht. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 UF 76/23 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Antragstellerin beantragte eine einstweilige Verfügung gegen die Einschränkung der Nutzung einer Verkehrsfläche durch die Antragsgegnerin.
  • Das Landgericht lehnte den Antrag ab, da die Dringlichkeit angeblich nicht gegeben war.
  • Die Antragstellerin legte sofortige Beschwerde ein, da sie nicht über sechs Wochen gewartet hatte, wie das Landgericht behauptete.
  • Das Oberlandesgericht Frankfurt hob die Entscheidung des Landgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück.
  • Die Argumentation des Landgerichts bezüglich der Dringlichkeit wurde als nicht überzeugend angesehen.
  • Die Antragstellerin erhielt das Schreiben mit dem Nutzungsverbot erst am 19.4.2024, der Antrag wurde jedoch schon am 28.5.2024 eingereicht.
  • Eine feste Frist für die Dringlichkeit gibt es nicht; es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.
  • Das Verhalten der Antragstellerin nach Erhalt des Schreibens rechtfertigt nicht die Annahme einer mangelnden Dringlichkeit.
  • Das Landgericht muss den Eilantrag nun erneut prüfen und die Antragsgegnerin anhören.
  • Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens bleibt dem Landgericht vorbehalten.

Wenn der Besitz gestört wird: Einstweilige Verfügung als schneller Rechtschutz

Der Begriff „Besitzstörung“ ist vielen Menschen geläufig, doch die rechtlichen Möglichkeiten zur Abwehr einer solchen Störung sind weniger bekannt. Wer durch eine unerlaubte Handlung in seinem Besitz beeinträchtigt wird, kann sich mit verschiedenen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen. Ein viel genutztes Instrument ist die einstweilige Verfügung. Diese kann den Störer dazu zwingen, eine bestimmte Handlung zu unterlassen oder eine bestimmte Handlung zu dulden. Die besondere Bedeutung der einstweiligen Verfügung liegt darin, dass sie schnell und unbürokratisch erwirkt werden kann. Doch nicht immer ist Eile geboten. Gerade im Falle einer Besitzstörung ist oft Zeit, um die Sachlage zu klären und eine langfristige, dauerhafte Lösung zu finden. Im Folgenden wollen wir an einem konkreten Fall erläutern, wann Eile geboten ist und wann es sich empfiehlt, die einstweilige Verfügung zurückzustellen und andere Lösungswege zu wählen. Ihr Wegerecht in Gefahr? Wir helfen Ihnen weiter! Sind Sie in einen Streit um Ihr Wegerecht verwickelt? Fühlen Sie sich durch unberechtigte Forderungen oder Verbote in Ihrer Nutzung beeinträchtigt? Wir verstehen die Komplexität solcher Situationen und bieten Ihnen kompetente Unterstützung. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich des Wegerechts und der Besitzstörungen. Wir analysieren Ihren Fall gründlich, beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Ihre Interessen engagiert. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ihre erste unverbindliche Beratung ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung Ihrer Rechte….


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