Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bußgeldverfahren – privates Sachverständigengutachten – Erstattungsfähigkeit

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

In einem wegweisenden Beschluss stärkt das Amtsgericht Senftenberg die Rechte von Verkehrssündern: Ein Autofahrer, der die Richtigkeit einer Messung anzweifelte, erhält die Kosten für sein privat in Auftrag gegebenes Gutachten erstattet. Das Gericht erkannte an, dass der Betroffene ohne dieses Gutachten in eine schlechtere Position geraten wäre. Diese Entscheidung könnte nun zum Präzedenzfall für ähnliche Fälle werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 50 OWi 1617 Js 22408/22 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht entschied, dass die Kosten des Wahlverteidigers vom Staat erstattet werden. Ein privates Sachverständigengutachten kann als notwendige Auslage anerkannt werden. Dies gilt, wenn schwierige technische Fragen vorliegen oder eine Verschlechterung der Prozesslage befürchtet wird. Ermittlungsbehörden und Gerichte sind grundsätzlich zur Sachaufklärung verpflichtet. Private Ermittlungen sind in der Regel nicht notwendig. Der Fall betraf technische Unklarheiten bei einer Messanlage, die einen Defekt vermuten ließ. Ohne Gutachten wäre ein Beweisantrag wahrscheinlich abgelehnt worden. Der Betroffene konnte durch das Gutachten eine Verschlechterung seiner Lage verhindern. Das Gericht stützte sich auf frühere Entscheidungen anderer Gerichte. Erstattung von Sachverständigenkosten im Bußgeldverfahren: Gerichtsurteil klärt Rechtslage Im täglichen Leben begegnet uns der Staat in vielfältiger Weise. Bei Verkehrsverstößen können beispielsweise Bußgelder verhängt werden, die nicht selten von der Einschätzung eines Sachverständigen abhängen. Stellt sich die Frage nach der Höhe des Bußgeldes oder der Schuldfrage, kommt es häufig zu einem Bußgeldverfahren. In diesen Verfahren können die Gerichte auf ein Sachverständigengutachten zurückgreifen, um komplexe Sachverhalte zu beurteilen. Doch wer trägt die Kosten für ein solches Gutachten? Können diese im Rahmen des Bußgeldverfahrens erst


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv