In einem wegweisenden Beschluss stärkt das Amtsgericht Senftenberg die Rechte von Verkehrssündern: Ein Autofahrer, der die Richtigkeit einer Messung anzweifelte, erhält die Kosten für sein privat in Auftrag gegebenes Gutachten erstattet. Das Gericht erkannte an, dass der Betroffene ohne dieses Gutachten in eine schlechtere Position geraten wäre. Diese Entscheidung könnte nun zum Präzedenzfall für ähnliche Fälle werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 50 OWi 1617 Js 22408/22 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht entschied, dass die Kosten des Wahlverteidigers vom Staat erstattet werden. Ein privates Sachverständigengutachten kann als notwendige Auslage anerkannt werden. Dies gilt, wenn schwierige technische Fragen vorliegen oder eine Verschlechterung der Prozesslage befürchtet wird. Ermittlungsbehörden und Gerichte sind grundsätzlich zur Sachaufklärung verpflichtet. Private Ermittlungen sind in der Regel nicht notwendig. Der Fall betraf technische Unklarheiten bei einer Messanlage, die einen Defekt vermuten ließ. Ohne Gutachten wäre ein Beweisantrag wahrscheinlich abgelehnt worden. Der Betroffene konnte durch das Gutachten eine Verschlechterung seiner Lage verhindern. Das Gericht stützte sich auf frühere Entscheidungen anderer Gerichte. Erstattung von Sachverständigenkosten im Bußgeldverfahren: Gerichtsurteil klärt Rechtslage Im täglichen Leben begegnet uns der Staat in vielfältiger Weise. Bei Verkehrsverstößen können beispielsweise Bußgelder verhängt werden, die nicht selten von der Einschätzung eines Sachverständigen abhängen. Stellt sich die Frage nach der Höhe des Bußgeldes oder der Schuldfrage, kommt es häufig zu einem Bußgeldverfahren. In diesen Verfahren können die Gerichte auf ein Sachverständigengutachten zurückgreifen, um komplexe Sachverhalte zu beurteilen. Doch wer trägt die Kosten für ein solches Gutachten? Können diese im Rahmen des Bußgeldverfahrens erst
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de Oberlandesgericht Hamburg – Az.: 2 RB 10/18 – 3 Ss OWi 168/17 – Beschluss vom 20.02.2019 Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen … wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg, Abt. 626, vom 22. September 2017 (Geschäftsnummer: 626 OWi 281/16) mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und […]