In einem wegweisenden Beschluss stärkt das Amtsgericht Senftenberg die Rechte von Verkehrssündern: Ein Autofahrer, der die Richtigkeit einer Messung anzweifelte, erhält die Kosten für sein privat in Auftrag gegebenes Gutachten erstattet. Das Gericht erkannte an, dass der Betroffene ohne dieses Gutachten in eine schlechtere Position geraten wäre. Diese Entscheidung könnte nun zum Präzedenzfall für ähnliche Fälle werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 50 OWi 1617 Js 22408/22 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Das Gericht entschied, dass die Kosten des Wahlverteidigers vom Staat erstattet werden.
- Ein privates Sachverständigengutachten kann als notwendige Auslage anerkannt werden.
- Dies gilt, wenn schwierige technische Fragen vorliegen oder eine Verschlechterung der Prozesslage befürchtet wird.
- Ermittlungsbehörden und Gerichte sind grundsätzlich zur Sachaufklärung verpflichtet.
- Private Ermittlungen sind in der Regel nicht notwendig.
- Der Fall betraf technische Unklarheiten bei einer Messanlage, die einen Defekt vermuten ließ.
- Ohne Gutachten wäre ein Beweisantrag wahrscheinlich abgelehnt worden.
- Der Betroffene konnte durch das Gutachten eine Verschlechterung seiner Lage verhindern.
- Das Gericht stützte sich auf frühere Entscheidungen anderer Gerichte.
Erstattung von Sachverständigenkosten im Bußgeldverfahren: Gerichtsurteil klärt Rechtslage
Im täglichen Leben begegnet uns der Staat in vielfältiger Weise. Bei Verkehrsverstößen können beispielsweise Bußgelder verhängt werden, die nicht selten von der Einschätzung eines Sachverständigen abhängen. Stellt sich die Frage nach der Höhe des Bußgeldes oder der Schuldfrage, kommt es häufig zu einem Bußgeldverfahren. In diesen Verfahren können die Gerichte auf ein Sachverständigengutachten zurückgreifen, um komplexe Sachverhalte zu beurteilen. Doch wer trägt die Kosten für ein solches Gutachten? Können diese im Rahmen des Bußgeldverfahrens erstattet werden? Diese Fragen sind nicht immer leicht zu beantworten. Es kommt auf den konkreten Sachverhalt und die rechtliche Grundlage an. Grundsätzlich gilt, dass die Kosten für ein privates Sachverständigengutachten im Bußgeldverfahren nur dann erstattet werden können, wenn das Gutachten notwendig war und zum Nachweis der Unschuld oder zur Klärung des Sachverhalts erforderlich war. Im folgenden Beitrag wird ein aktuelles Gerichtsurteil zu diesem Thema vorgestellt und erläutert. Ungerechtfertigtes Bußgeld? Wir holen Ihr Geld zurück! Sie zweifeln die Richtigkeit eines Bußgeldbescheids an? Wir sind Ihre Experten für Verkehrsrecht und kennen die Rechtsprechung in- und auswendig. Unsere langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen garantiert Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und gemeinsam Ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuloten. Ersteinschätzung anfordern
Der Fall vor Gericht
Kostenerstattung für privates Sachverständigengutachten im Bußgeldverfahren
Das Amtsgericht Senftenberg hat in einem Beschluss vom 28. Februar 2024 eine wichtige Entscheidung zur Erstattung von Kosten für ein privates Sachverständigengutachten in einem Bußgeldverfahren getroffen. Der Fall dreht sich um einen Verkehrsverstoß, bei dem der Betroffene die Richtigkeit der Messdaten anzweifelte und auf eigene Kosten ein Gutachten in Auftrag gab….