Brandenburger Gericht stärkt Rechte von Wohnungseigentümern bei undurchsichtigen Heizkostenabrechnungen im Wärmecontracting. Fehlende Transparenz bei der Verteilung der Heizkosten auf mehrere Gebäude führt zu gerichtlicher Neuberechnung. OLG Brandenburg fordert detaillierte Aufschlüsselung und klare Darstellung der Kosten für alle versorgten Objekte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 272/21 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Erstellung neuer Heizkostenabrechnungen für die genannten Zeiträume. Die ursprünglichen Abrechnungen der Beklagten wurden als formell unzureichend und inhaltlich fehlerhaft bewertet. Die Abrechnungen mussten die Gesamtkosten klar aufschlüsseln, einschließlich der Anteile für Ferienremise und Einfamilienhäuser. Bestimmte beheizte Flächen wurden in den Abrechnungen der Beklagten unzutreffend nicht berücksichtigt. Die Abrechnung sollte aufgrund der Raumhöhe in einigen Wohnungen nach Kubatur und nicht nur nach Fläche erfolgen. Die Kläger konnten die formelle Richtigkeit der Abrechnungen nicht überprüfen, da ihnen Belegeinsicht verweigert wurde. Das Gericht entschied, dass die Kläger auf korrekte und vollständige Abrechnungen angewiesen sind, um ihre Heizkosten nachvollziehen zu können. Der Grundpreis in den Abrechnungen war zu hoch angesetzt und nicht nachvollziehbar kalkuliert. Die Beklagte musste die Abrechnungen nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung (HeizkostenVO) anpassen. Die Entscheidung betont die Notwendigkeit transparenter und nachvollziehbarer Abrechnungen im Wärmecontracting. Gerichtsurteil: Transparente Heizkostenabrechnung im Wärmecontracting Wärmecontracting ist eine verbreitete Form der Heizkostensteuerung, bei der ein externer Dienstleister die Verantwortung für die effiziente Energieversorgung eines Gebäudes übernimmt. Dabei stellt sich die Frage, wie die Kosten für die Wärmeversorgung transpare
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Landesarbeitsgericht Köln Az: 5 Sa 843/09 Urteil vom 22.02.2010 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 01.07.2009 – 4 Ca 820/09 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Parteien streiten um die Wirksamkeit zweiter fristloser, hilfsweise fristgerechter Kündigungen. Der am […]