Ein tragischer Todesfall nach Schlaganfall und die folgenschwere Entscheidung des Betreuers, die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden, führten zu einer erbitterten Auseinandersetzung vor Gericht. Die Tochter der Verstorbenen kämpfte um eine Hinterbliebenenentschädigung und warf dem Betreuer vor, den Tod ihrer Mutter zu verantworten, doch das Gericht sah die Dinge anders. In einem emotional aufgeladenen Prozess wurde der mutmaßliche Wille der Patientin zum zentralen Streitpunkt, während die Tochter verzweifelt versuchte, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 308/22 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klage der Tochter auf Hinterbliebenenentschädigung wurde abgewiesen. Der Beklagte hat als vorläufiger Betreuer der verstorbenen Mutter keine Pflicht verletzt. Die Entscheidung zur Beendigung der künstlichen Beatmung erfolgte gemäß dem mutmaßlichen Willen der Verstorbenen. Die Tochter konnte keine Betreuungsvollmacht vorlegen, bevor die Beatmung beendet wurde. Die Tochter hatte kein gutes Verhältnis zu ihrer Mutter und widersprach erst nach der Extubation der Entscheidung. Das Gericht sah keinen Grund zur Annahme, dass der Beklagte anders hätte handeln müssen. Die Klage war daher unbegründet, und es besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Auch vorgerichtliche Anwaltskosten und Zinsen wurden nicht zugesprochen. Hinterbliebenenrente nach Gerichtsurteil: Wer hat Anspruch auf die finanzielle Unterstützung? Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein herzzerreißender Moment, der von Trauer und Schmerz geprägt ist. Oftmals hinterlässt der Verstorbene jedoch nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Lücken. In solchen Situationen kann die Hinterbliebenenrente eine wichtige Stütze sein, die dazu beiträgt, die entstandenen finanziellen Belastungen zu mildern. Doch nicht jeder Hinterbliebene hat Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung. Die Voraussetzungen für den Bezug einer Hin
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de VG Bayreuth – Az.: B 1 S 13.879 – Beschluss vom 21.01.2014 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 3.125,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die am … geborene Antragstellerin wendet sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen […]