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Vermieter obliegt Beweis das Lärm aus der Wohnung des Mieters kommt

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Lärmstreit in Berlin: Ein Mehrfamilienhaus wird zum Schauplatz eines nervenaufreibenden Konflikts um Lärmbelästigung. Doch wer stört hier eigentlich wen? Das Landgericht Berlin II musste diese Frage klären und stellte dabei hohe Anforderungen an die Beweisführung. Die psychische Erkrankung eines Mieters spielte dabei eine überraschende Rolle. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-56 S 100/23 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Kläger haben keinen Anspruch auf Einwirkung auf den Mieter der Beklagten, um übermäßigen Lärm zu unterlassen.
  • Das Amtsgericht hat die Beweislast korrekt bewertet und keine Fehler in der Beweiswürdigung gemacht.
  • Es gibt keine ausreichenden Beweise, dass der Lärm von der Wohnung der Beklagten stammt.
  • Die Kläger haben die Lärmstörung nicht ausreichend bewiesen.
  • Die psychische Erkrankung des Mieters ist kein ausreichender Beweis für die Lärmstörung.
  • Das Gericht erkennt keine Pflicht der Beklagten zur Abmahnung oder Kündigung des Mieters an.
  • Die Darlegungs- und Beweislast liegt bei den Klägern, nicht bei den Beklagten.
  • Eine bauliche Veränderung in der Wohnung der Beklagten als Lärmquelle wurde nicht bewiesen.
  • Das Gericht war nicht verpflichtet, eigenständig bauliche Veränderungen zu ermitteln.
  • Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Vermieter muss Lärmherkunft in Mietwohnung nachweisen

Lärm, der aus einer Mietwohnung dringt, kann zu erheblichen Problemen zwischen Mietern und Vermietern führen. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Vermieter beweisen muss, dass der Lärm tatsächlich aus der Wohnung des Mieters stammt oder ob der Mieter die Beweispflicht trägt. Dies ist eine komplizierte juristische Frage, die von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die Art des Lärms, das Ausmaß der Lärmbelästigung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Generell gilt, dass der Vermieter die Pflicht hat, den Frieden im Haus zu gewährleisten. Wenn der Vermieter aufgrund von Lärm aus einer Wohnung einen Mieter abmahnen oder sogar kündigen möchte, muss er zunächst den Lärm nachweisen. Das bedeutet, dass er belegen muss, dass der Lärm tatsächlich aus der Wohnung des Mieters kommt. Hierfür stehen ihm verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, z.B. Zeugenbeweise, Messungen oder technische Aufzeichnungen. Es ist wichtig, sich im Einzelfall von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die jeweiligen Beweispflichten zu klären. Um die Komplexität des Themas zu verdeutlichen, möchten wir im Folgenden ein konkretes Gerichtsurteil vorstellen, das sich mit der Beweispflicht des Vermieters bei Lärmbelästigung durch den Mieter auseinandersetzt. Lärm im Mietverhältnis? Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen! Sie sind von Lärmbelästigung betroffen und wissen nicht, wie Sie sich wehren sollen? Die Beweislastverteilung und die Rechtsprechung können verwirrend sein. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Mietrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Mandanten in Lärmschutzfällen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation. Wir analysieren Ihren individuellen Fall, erklären Ihnen Ihre Rechte und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Strategie, um Ihre Ruhe wiederherzustellen….


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