Küchenhilfe verliert Rechtsstreit: Abmahnungen wegen unerlaubter Essensmitnahme und Falschaussagen über Vorgesetzten bestätigt. Gericht sieht kein Fehlverhalten des Arbeitgebers und betont Rechtmäßigkeit beider Abmahnungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 Sa 9/24 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht wies die Berufung der Klägerin zurück und bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Die Klägerin wollte zwei Abmahnungen aus ihrer Personalakte entfernen lassen und forderte Maßnahmen gegen ihren Vorgesetzten. Die Abmahnungen betrafen die unerlaubte Mitnahme von Essen und falsche Aussagen über den Vorgesetzten. Das Gericht entschied, dass die Abmahnungen gerechtfertigt waren, da die Klägerin gegen betriebliche Anweisungen verstoßen hatte. Die Klägerin hatte das Essen ohne Erlaubnis mitgenommen, obwohl es eine klare Anweisung gab. Falsche Anschuldigungen gegenüber dem Vorgesetzten wurden ebenfalls als Pflichtverletzung gewertet. Das Gericht sah keine Unverhältnismäßigkeit in den Abmahnungen, da die Verstöße nicht geringfügig waren. Hygienische und betriebliche Gründe wurden als Rechtfertigung für die Erlaubnispflicht bei der Mitnahme von Essen angeführt. Die Klägerin konnte keine neuen, entscheidenden Argumente in der Berufung vorbringen. Das Urteil des Arbeitsgerichts wurde vollumfänglich bestätigt und die Revision nicht zugelassen. Mitarbeiterrechte: Wann Vorgesetzte abgemahnt werden müssen Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine respektvolle und wertschätzende Arbeitsatmosphäre. Dies gilt auch für das Verhältnis zum Vorgesetzten. Schwerwiegendes Fehlverhalten eines Vorgesetzten, das die Arbeitsbedingungen eines Mitarbeiters beeinträchtigt, kann zu einem Anspruch auf
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de AG Bremen, Urteil vom 13.11.2014 Aktenzeichen: 10 C 131/14 Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Kläger begehrt von der Beklagten Räumung der von ihr bewohnten Wohnung. Die […]