Ein junger Mediengestalter, der öffentlich die Israel-Solidarität seines Arbeitgebers kritisierte, verliert seinen Job in der Probezeit. Das Berliner Arbeitsgericht bestätigt die Kündigung und setzt damit die Grenzen der Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis neu fest. Der Fall zeigt, wie schnell der Grat zwischen berechtigter Kritik und illoyalem Verhalten im beruflichen Umfeld überschritten sein kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 37 Ca 12701/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Es geht um die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit. Der Kläger stellte mehrfach Fragen zur Unterstützung Israels durch den Arbeitgeber. Diese Fragen wurden als unangemessen und konträr zu den Unternehmensgrundsätzen betrachtet. Der Kläger änderte sein Profil mit einem provokativen Statement gegen Israel. Der Kläger veröffentlichte ein kontroverses Video über die Berichterstattung zur Hamas. Der Betriebsrat wurde vor der Kündigung nicht ordnungsgemäß angehört. Die Kündigung vom 20. Oktober 2023 wurde als unwirksam erklärt. Die Kündigung vom 20. Dezember 2023 war wirksam. Das Gericht entschied, dass der Kläger nicht weiter beschäftigt werden muss. Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen. Gerichtsurteil: Rechtlich zulässige Gründe für Kündigung in Probezeit Im Berufsleben ist die Probezeit ein wichtiger Abschnitt. Sie bietet sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, den jeweils ander
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Verkehrsunfall auf Parkplatz: Schadensersatz und Haftungsverteilung In einem Rechtsstreit vor dem LG Wiesbaden (Az.: 2 O 1096/20) ging es um Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls auf dem Parkplatz eines Baumarkts. Der Kläger, Eigentümer und Halter eines Fiat 500L, verlangte Schadensersatz vom Beklagten zu 1 und dessen Haftpflichtversicherung, der Beklagten zu 2. […]