Betriebsratsschulung abgelehnt: Arbeitsgericht Gera weist Klage ab! Streit um Kostenübernahme für Seminar über außertarifliche Angestellte sorgt für Aufsehen. Muss der Arbeitgeber für Weiterbildung zahlen oder nicht? Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 BVGa 2/24 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil behandelt die Frage, ob der Betriebsrat Anspruch auf Kostenübernahme und Freistellung für Schulungen hat. Der Betriebsrat forderte Kostenübernahme für eine Schulung in Berlin sowie die Freistellung des Betriebsratsvorsitzenden. Die Arbeitgeberin lehnte die Übernahme der Kosten ab, da die Erforderlichkeit der Schulung nicht gegeben sei. Das Gericht entschied, dass der Betriebsrat die Notwendigkeit der Schulung nicht ausreichend begründet hat. Das Gericht betonte, dass Schulungskosten nur übernommen werden, wenn die Schulung für die Betriebsratsarbeit notwendig ist. Die Arbeitgeberin plante keine Maßnahmen, die ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats auslösen würden. Es wurde festgestellt, dass der Betriebsrat keine konkreten Vorhaben benannte, die eine Schulung rechtfertigen würden. Der Betriebsrat konnte keine spezifischen Aufgaben oder Probleme darlegen, die das Schulungswissen erforderten. Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass allgemeine oder vage Begründungen für Schulungen nicht ausreichen, um einen Anspruch auf Kostenübernahme zu rechtfertigen. Arbeitnehmer sollten klar und konkret darlegen, warum eine Schulung für ihre Betriebsratsarbeit notwendig ist, um einen Anspruch auf Kostenübernahme durchzusetzen. Arbeitnehmer erfolgreich: Gericht entscheidet über Anspruch auf Fortbildung Die Welt der Arbeit
Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de AG München – Az.: 333 C 26907/12 – Urteil vom 06.02.2014 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.078,50 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 07.11.2012 sowie weitere 156,50 € zu bezahlen Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Von den Kosten […]