In einem außergewöhnlichen Fall hat das Amtsgericht Bamberg die Anerkennung einer US-Adoption eines in Deutschland geborenen Kindes durch einen amerikanischen Staatsbürger bestätigt. Die Entscheidung, die nach eingehender Prüfung der Umstände und unter Berücksichtigung des Kindeswohls getroffen wurde, hat weitreichende rechtliche Folgen für das betroffene Kind und seine Familie. Die Anerkennung der Adoption eröffnet neue Perspektiven für das Zusammenleben von Adoptivkindern und ihren Familien über Ländergrenzen hinweg. Zum vorliegenden Urteil Az.: Adop 0217 F 667/22 | Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Adoption eines Kindes aus Deutschland durch eine US-amerikanische Person wurde anerkannt. Das Verhältnis des Kindes zu seinem leiblichen Vater erlosch durch die Adoption. Die Adoption entspricht rechtlich einer deutschen Adoption. Das Amtsgericht Bamberg war für die Entscheidung zuständig. Die Prüfung der vorgelegten Dokumente und Stellungnahmen führte zur Anerkennung. Das Gericht sah keine Hindernisse für die Anerkennung der US-Adoptionsentscheidung. Die Adoption entspricht den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Adoptionsrechts. Die Rechte des leiblichen Vaters wurden ausreichend berücksichtigt. Die Adoption führt zur rechtlichen Gleichstellung mit einer deutschen Adoption. Die Kosten des Verfahrens trägt der Annehmende. Ausländische Adoption in Deutschland: Rechtliche Hürden und Kindeswohl im Fokus Die Adoption eines Kindes ist ein besonderes und emotionales Ereignis, das tiefgreifende Auswirkungen auf alle Beteiligten hat. Umso komplexer wird die Situation, wenn die Adoption im Ausland stattgefunden hat und innerhalb Deutschlands rechtliche Anerkennung benötigt. Die Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung ist ein komplexer Rechtsbereich, der sowohl internationales Recht als auch nationales Recht umfasst. Die Entscheidung eines ausländischen Gerichts muss in Deutschland überprüft werden, um sicherzustellen, dass die in Deutschland geltenden Voraussetzungen erfüllt wurden
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Stuttgart – Az.: 3 W 26/22 – Beschluss vom 21.06.2022 Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 27.04.2022, Az. 14 O 82/21, abgeändert und wie folgt neu gefasst: Das Ablehnungsgesuch der Klägerin gegen den Sachverständigen … wird für begründet erklärt. Gründe: I. Die […]