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Rentenversicherung – Hinweispflichtverletzung – Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

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Sieg vor Gericht: Rentner setzt sich gegen Rentenversicherung durch und erhält Rente rückwirkend. Fehlende Information führt zur erfolgreichen Klage und unterstreicht die Bedeutung der Informationspflicht von Sozialleistungsträgern. Urteil stärkt die Rechte von Versicherten und zeigt, dass sie sich bei Versäumnissen wehren können. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 10 R 1445/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger kämpfte um die Gewährung der Regelaltersrente ab dem 01.04.2022. Die Rentenversicherung hatte ihm zunächst die Rente ab dem 01.12.2022 gewährt, da der Antrag verspätet eingereicht wurde. Der Kläger hatte angegeben, ein wichtiges Hinweisschreiben der Rentenversicherung nicht erhalten zu haben. Die Rentenversicherung behauptete, das Schreiben korrekt verschickt zu haben, und berief sich auf frühere Rentenauskünfte. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und verurteilte die Rentenversicherung zur Zahlung der Rente ab dem 01.04.2022. Das Gericht betonte, dass ein Hinweis allein nicht ausreichend ist, wenn er den Berechtigten nicht erreicht. Die Entscheidung stützt sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass der Zugang von einfachen Briefen nicht vermutet wird. Die Rentenversicherung musste die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der korrekten und nachweisbaren Zustellung von Hinweisen durch die Rentenversicherung. Versicherte sollten darauf achten, ihre Adresse bei der Rentenversicherung stets aktuell zu halten, um solche Probleme zu vermeiden. Rentenversicherung verstößt gegen Informationspflicht – Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch geklärt Die Rentenversicherung ist ein komplexes System, das die finanzielle Absicherung im Alter gewährleisten soll. Dabei spielt die Informationspflicht der Versicherten und der Rentenversicherungsträger eine wichtige Rolle. Verstösst die Rentenversicherung ge


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