Sieg vor Gericht: Rentner setzt sich gegen Rentenversicherung durch und erhält Rente rückwirkend. Fehlende Information führt zur erfolgreichen Klage und unterstreicht die Bedeutung der Informationspflicht von Sozialleistungsträgern. Urteil stärkt die Rechte von Versicherten und zeigt, dass sie sich bei Versäumnissen wehren können. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 10 R 1445/23 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Kläger kämpfte um die Gewährung der Regelaltersrente ab dem 01.04.2022.
- Die Rentenversicherung hatte ihm zunächst die Rente ab dem 01.12.2022 gewährt, da der Antrag verspätet eingereicht wurde.
- Der Kläger hatte angegeben, ein wichtiges Hinweisschreiben der Rentenversicherung nicht erhalten zu haben.
- Die Rentenversicherung behauptete, das Schreiben korrekt verschickt zu haben, und berief sich auf frühere Rentenauskünfte.
- Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und verurteilte die Rentenversicherung zur Zahlung der Rente ab dem 01.04.2022.
- Das Gericht betonte, dass ein Hinweis allein nicht ausreichend ist, wenn er den Berechtigten nicht erreicht.
- Die Entscheidung stützt sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass der Zugang von einfachen Briefen nicht vermutet wird.
- Die Rentenversicherung musste die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen.
- Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der korrekten und nachweisbaren Zustellung von Hinweisen durch die Rentenversicherung.
- Versicherte sollten darauf achten, ihre Adresse bei der Rentenversicherung stets aktuell zu halten, um solche Probleme zu vermeiden.
Rentenversicherung verstößt gegen Informationspflicht – Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch geklärt
Die Rentenversicherung ist ein komplexes System, das die finanzielle Absicherung im Alter gewährleisten soll. Dabei spielt die Informationspflicht der Versicherten und der Rentenversicherungsträger eine wichtige Rolle. Verstösst die Rentenversicherung gegen ihre Hinweispflicht, kann dies für den Versicherten schwerwiegende Folgen haben. So kann beispielsweise der Anspruch auf eine bestimmte Rentenart aufgrund fehlender Informationen verfallen. Doch was genau sind die Voraussetzungen für einen sogenannten sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, wenn die Rentenversicherung gegen ihre Informationspflicht verstossen hat? Dieser Anspruch, der auf eine Wiederherstellung des ursprünglichen rechtlichen Zustandes abzielt, kann für den Betroffenen eine Möglichkeit sein, Nachteile durch eine Hinweispflichtverletzung der Rentenversicherung zu kompensieren. Um zu beurteilen, ob ein solcher Anspruch besteht, müssen verschiedene rechtliche Aspekte geprüft werden. Im Folgenden soll ein konkretes Gerichtsurteil im Detail betrachtet werden, das sich mit der Problematik des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im Kontext einer Hinweispflichtverletzung der Rentenversicherung auseinandersetzt. Wurde Ihnen die Rente zu spät bewilligt? Wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen. Haben Sie das Gefühl, dass die Rentenversicherung Ihren Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet oder Sie nicht ausreichend informiert hat? Als erfahrene Rechtsanwälte im Sozialrecht kennen wir die Fallstricke und setzen uns für Ihre Ansprüche ein. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre wohlverdiente Rente rückwirkend zu erhalten. Ihr Recht auf umfassende Information darf nicht vernachlässigt werden….