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Parken im eingeschränkten Halteverbot bei durch Straßenbelag Begrenzung des Parkraumes

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In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Schleswig einen Autofahrer freigesprochen, der sein Fahrzeug in einer vermeintlichen Halteverbotszone geparkt hatte. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung einer eindeutigen Beschilderung von Parkzonen und stärkt die Rechte von Autofahrern gegenüber unklaren Verkehrszeichen. Der Fall zeigt, dass selbst kleine Fehler in der Beschilderung schwerwiegende Folgen haben können und stellt die Frage nach der Verantwortung der Behörden für eine klare und verständliche Verkehrsführung. Zum vorliegenden Urteil Az.: II ORbs 26/24 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Gericht hob das Urteil des Amtsgerichts Kiel auf.
  • Der Betroffene wurde freigesprochen und seine Kosten von der Landeskasse übernommen.
  • Der Betroffene hatte in einer eingeschränkten Halteverbotszone geparkt, wo er dies für erlaubt hielt.
  • Das Gericht entschied, dass die Beschilderung nicht ausreichend klar war.
  • Eine eindeutige Kennzeichnung der Parkfläche war erforderlich, was fehlte.
  • Der Betroffene durfte darauf vertrauen, dass das Ende der erlaubten Parkfläche klar gekennzeichnet ist.
  • Das Amtsgericht hatte die Beschilderung als ausreichend angesehen, was das OLG anders bewertete.
  • Die Straßenverkehrsbehörde hätte für eine klare und verständliche Beschilderung sorgen müssen.
  • Das Urteil dient der Rechtsfortbildung zur Klarstellung bei der Kennzeichnung von Parkflächen.
  • Die Entscheidung des Gerichts wirkt sich auf künftige Fälle mit ähnlicher Beschilderung aus.

Gerichtsurteil: Parken in durch Straßenbelag begrenzten Haltebereichen rechtlich geklärt

Parken im eingeschränkten Halteverbot ist ein Thema, das viele Autofahrer betrifft. Oftmals ist es schwierig, einen freien Parkplatz zu finden und die Versuchung, kurzzeitig im Halteverbot zu parken, ist groß. Doch Vorsicht: Ein Verstoß gegen ein Halteverbot kann zu einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg führen. Doch gibt es auch Ausnahmen, die es rechtfertigen, im Halteverbot zu parken? Ein häufig diskutierter Fall ist das Parken in einem durch den Straßenbelag markierten Bereich, der als Halteverbot ausgewiesen ist. Hier stellt sich die Frage, ob die Markierung des Parkraums durch den Straßenbelag ausreichend ist, um das Parken rechtlich zu untersagen. Denn die Verkehrszeichenordnung (StVO) regelt klar, wie Halteverbote angezeigt werden müssen. Oftmals bestehen jedoch Zweifel, ob die Markierung des Parkraums allein ausreichend ist oder ob zusätzlich ein Verkehrszeichen erforderlich ist, um ein Halteverbot zu rechtfertigen. Hier soll nun ein konkretes Gerichtsurteil behandelt werden, das genau diese Frage untersucht und ein relevantes Urteil zum Thema Parken bei durch Straßenbelag begrenzten Parkflächen liefert. Unsicher, ob Ihr Strafzettel wegen Falschparkens rechtens ist? Sie haben ein Knöllchen für falsches Parken erhalten, obwohl die Beschilderung unklar war? Wir verstehen Ihre Verunsicherung. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und hat fundierte Erfahrung in der erfolgreichen Anfechtung von Bußgeldbescheiden. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Ihre Situation eine rechtliche Grundlage für einen Einspruch bietet. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls. Ihr Recht ist unser Anliegen. Ersteinschätzung anfordern

Der Fall vor Gericht


Parkverbot-Urteil: Unklare Beschilderung führt zu Freispruch

Der II….


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