Nach der Legalisierung von Cannabis kommt es zu einem ungewöhnlichen Rechtsstreit: Wer ist zuständig für die Anpassung von Strafen, die vor der Legalisierung verhängt wurden? Ein Verurteilter, der wegen Marihuana-Besitzes verurteilt wurde, könnte von der neuen Gesetzeslage profitieren, doch die Gerichte sind sich uneinig, wer über die Strafminderung entscheiden darf. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 UF 76/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Ravensburg gegen die Entscheidung des Landgerichts Amberg abgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Staatskasse, ebenso wie die notwendigen Auslagen des Verurteilten. Der Verurteilte war wegen Beleidigung und Erwerbs von Betäubungsmitteln verurteilt worden, wobei die Strafe für den Erwerb von Betäubungsmitteln nun straffrei geworden ist. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Neufestsetzung der Strafe ohne die Einzelstrafe für das Betäubungsmitteldelikt. Das Landgericht Amberg wies den Antrag als unzulässig zurück, da es nicht zuständig sei. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung und betonte, dass nur das erkennende Gericht für die Neufestsetzung zuständig ist. Die Entscheidung basiert auf der Interpretation der relevanten gesetzlichen Bestimmungen, die die Zuständigkeit klar dem erkennenden Gericht zuweisen. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass Anträge auf Neufestsetzung von Strafen bei geänderten gesetzlichen Grundlagen nur beim ursprünglichen Gericht gestellt werden können. Dies stellt sicher, dass das erkennende Gericht, welches die ursprüngliche Strafe verhängt hat, auch die neuen Umstände bewertet. Die Klarstellung der Zuständigkeit soll Verfahrensfehler vermeiden und Rechtssicherheit gewährleisten. Nachträgliche Straffestsetzung nach Erkennung einer Straftat Das Strafrecht sieht vor, dass die Strafe für eine Straftat ange
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Frankfurt/Main Az: 1 U 300/08 Urteil vom 08.07.2009 Gründe I. Der Kläger begehrt Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines am ….2004 erlittenen Motorradunfalls. Der Beklagte zu 1), ein Straßenmeister im Dienst der Beklagten zu 2), stellte einen Lkw der Straßenmeisterei am Beginn einer langgezogenen – in Fahrtrichtung des Lkw – […]