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Fahrzeugweiterverkauf – Aktivlegitimation bei Abtretung von Ansprüchen aus Sachmängelhaftung

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Im Dieselskandal um manipulierte Abgastechnik bei Mercedes hat das Oberlandesgericht Celle einem Käufer nur einen Bruchteil des geforderten Schadensersatzes zugesprochen. Obwohl unzulässige Abschalteinrichtungen bestätigt wurden, wertete das Gericht das Verhalten von Daimler nicht als sittenwidrig und begrenzte die Entschädigung auf den Differenzschaden. Das Urteil könnte wegweisend für zahlreiche weitere Klagen sein, doch die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 UF 76/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger kaufte einen Gebrauchtwagen mit angeblich unzulässiger Abschalteinrichtung. Nach einem Software-Update verkaufte der Kläger das Fahrzeug weiter. Der Kläger machte Schadensersatzansprüche geltend, die er durch Weiterverkauf angeblich verloren hatte. Das Gericht entschied, dass die Abtretungsklausel im Weiterverkaufsvertrag nicht die Ansprüche des Klägers auf den Käufer übertrug. Die Beklagte musste dem Kläger eine geringe Schadensersatzsumme zahlen. Weitergehende Ansprüche des Klägers wurden abgelehnt. Das Gericht bewertete das Verhalten der Beklagten nicht als besonders verwerflich. Die Revision gegen das Urteil wurde zugelassen. Die Entscheidung berücksichtigt die Auslegung der Abtretungsklausel und die Bewertung der Abschalteinrichtung durch das Kraftfahrtbundesamt. Der Kläger trug den Großteil der Kosten des Rechtsstreits. Gebrauchtwagen-Käufer haben Anspruch auf Schadensersatz bei Mängeln Der Kauf eines Gebrauchtwagens birgt immer ein gewisses Risiko. Häufig stellt sich im Nachhinein heraus, dass das Fahrzeug Mängel aufweist, die den Verkäufer nicht offenbart hat. In diesen Fällen greift die gesetzliche Sachmängelhaftung. Doch wer kann im Rahmen dieser Haftung Ansprüche geltend machen? Kann der ursprüngliche Käufer, der das Fahrzeug an eine dritte Person weiterverkauft hat, Ansprüche auf Schadensersatz oder


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