Ein tragischer Fall: Nach einer Gallenoperation verliert eine Patientin ihren Vorfuß aufgrund eines arteriellen Verschlusses. Doch waren die Ärzte schuld? Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden: Nein, denn die seltene arterielle Thrombose stand nicht im Zusammenhang mit der Operation und war für die Ärzte nicht vorhersehbar. Ein medizinisches Drama, das die Grenzen der ärztlichen Verantwortung aufzeigt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 119/13 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Das Urteil befasst sich mit der Haftung von Ärzten für die Nichtdiagnose einer Thrombose.
- Eine Patientin klagte gegen die behandelnden Ärzte und das Krankenhaus wegen einer unterlassenen Diagnose, die zur Amputation führte.
- Die Klägerin wies auf erhöhte Risikofaktoren hin, die eine sorgfältige Untersuchung notwendig machten.
- Die Beweise ergaben jedoch keine klaren Hinweise auf einen Behandlungsfehler seitens der Ärzte.
- Es wurde festgestellt, dass keine ausreichenden Symptome für eine weitergehende Diagnostik vorlagen.
- Die Dokumentation des Krankenhauses und die Aussagen der Sachverständigen stützten die Entscheidung der Vorinstanz.
- Das Gericht entschied, dass auch eine frühere Diagnose keine anderen Folgen gehabt hätte.
- Die Berufung der Klägerin wurde daher zurückgewiesen, da kein haftungsbegründender Behandlungsfehler nachgewiesen werden konnte.
- Die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Ärztliche Sorgfaltspflicht bei Verdacht auf Arterienverschluss – Urteilsanalyse
Arzthaftung ist ein vielseitiges und komplexes Rechtsgebiet. Es betrifft die Rechte und Pflichten von Ärzten und Patienten und stellt wichtige Fragen nach der Qualität medizinischer Behandlungen. Ein zentraler Punkt ist dabei die Pflicht des Arztes, sich vor einer Behandlung auf eine ausreichende Befunderhebung zu verlassen, um alle relevanten Informationen für die Diagnose und Therapie zu gewinnen. Das betrifft auch die Frage, ob bestimmte Untersuchungen zur Diagnosestellung notwendig sind. Besonders im Falle von schwerwiegenden Erkrankungen wie einem arteriellen Verschluss, der die Blutversorgung lebenswichtiger Organe stark beeinträchtigen kann, ist eine frühzeitige und akkurate Diagnosestellung essenziell. In solchen Fällen rückt der Arzt in die Pflicht, entsprechende diagnostische Maßnahmen zu ergreifen. Welche Untersuchungen im konkreten Fall notwendig sind, um einen Arterienverschluss auszuschließen, hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Beschwerdebild des Patienten, seinen Vorerkrankungen und dem klinischen Befund ab. Im Folgenden wollen wir einen Fall näher betrachten, in dem sich ein Gericht mit der Frage auseinandersetzte, ob ein Arzt seinen Untersuchungspflichten im Hinblick auf den Ausschluss eines arteriellen Verschlusses nachgekommen ist und welche Konsequenzen dies für den Patienten hatte. Arzthaftung: Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren. Wurde bei Ihnen oder einem Angehörigen eine schwerwiegende Erkrankung wie ein arterieller Verschluss nicht rechtzeitig erkannt? Fühlen Sie sich aufgrund einer möglichen Fehldiagnose oder unzureichender medizinischer Behandlung im Stich gelassen? Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Arzthaftungsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Mandanten in ähnlichen Fällen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation. Ihr erster Schritt zur Gerechtigkeit beginnt hier….