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WEG-Verwalter darf Hausmeisterarbeitsvertrag kündigen

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Hausmeister-Job weg, Eigentümerbeschluss egal? Gericht stärkt Verwaltermacht bei Kündigung und sorgt für Aufruhr in Wohnungseigentümergemeinschaften. Arbeitnehmer bangen um ihren Kündigungsschutz, Kritiker warnen vor Machtmissbrauch. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Sa 205/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Es geht um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung eines Hausmeisters durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Kläger, der als Hausmeister arbeitet, bestreitet die Kündigung wegen fehlender Originalvollmacht und Eigentümerbeschluss. Die Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft hat das Arbeitsverhältnis form- und fristgerecht gekündigt. Es fehlt jedoch ein Beschluss der Eigentümerversammlung zur Kündigung. Die Verwalterin ist nach dem Gesetz (§ 9b C.) zur Kündigung berechtigt, auch ohne einen solchen Beschluss. Das Gericht hat entschieden, dass die Kündigung wirksam ist und das Arbeitsverhältnis erst zum 31. Mai 2023 endet. Der Eigentümerbeschluss ist im Außenverhältnis irrelevant; wichtig ist nur die Vertretungsmacht der Verwalterin. Die Rechtsänderung soll sicherstellen, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft handlungsfähig bleibt. Die Kündigung ist nicht treuwidrig oder rechtsmissbräuchlich, da eine vorherige einvernehmliche Beendigung nicht weitere Kündigungen ausschließt. Das Gericht hat die Revision zugelassen, was eine weitere Überprüfung der Entscheidung ermöglicht. WEG-Verwalter darf Hausmeistervertrag bei Pflichtverletzungen kündigen Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Eigentümern einer gemeinschaftlichen Immobilie. Zu den wichtigsten Aufgaben eines WEG-Verwalters gehört


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