Gastronom gegen Eigentümergemeinschaft: Streit um die Nutzung einer Gewerbeeinheit als Restaurant landet vor Gericht. Münchner Amtsgericht stärkt Rechte der Eigentümer bei der Beauftragung von Anwälten und der Kostenverteilung in WEG-Konflikten. Brisantes Urteil könnte weitreichende Folgen für Eigentümer und Verwalter haben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1292 C 816/23 WEG | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klage eines Eigentümers gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung wurde abgewiesen. Der Eigentümer wollte die Ungültigerklärung eines Beschlusses erreichen, der ihn verpflichtete, seinen Gastronomiebetrieb einzustellen. Die Eigentümerversammlung hatte beschlossen, gegen den Gastronomiebetrieb vorzugehen und eine Vergütungsvereinbarung mit einem Rechtsanwalt abzuschließen. Der Kläger argumentierte, dass die Nutzung als Gastronomie zulässig sei und der Beschluss unzulässig und intransparent sei. Das Gericht entschied, dass die Eigentümer einen weiten Ermessensspielraum haben, um solche Beschlüsse zu fassen. Es wurde festgestellt, dass der Beschluss nicht offensichtlich unbegründet war und daher nicht als ungültig erklärt werden konnte. Die Eigentümer dürfen Vergütungsvereinbarungen mit Rechtsanwälten treffen, solange diese innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen liegen. Das Gericht sah keinen Ermessensmissbrauch seitens der Eigentümer bei der Beschlussfassung. Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ermöglicht den Eigentümern, Kosten für anwaltliche Vertretung nach dem Verursacherprinzip zu verteilen. Wohnungsrecht: Vergütungsvereinbarung für Anwalt in WEG rechtlich geklärt Die Rechtsbeziehungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind vielfältig und komplex. Oftmals entstehen Konflikte zwischen den Eigentümern, die eine juristische Klärung erfordern. Ein häufiges Thema sind dabei insbesondere die Kosten, die i
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigt den Grenzwert für die „nicht geringe Menge“ bei Cannabisprodukten auf 7,5 Gramm THC und stärkt damit die Strafbarkeit des Handels mit Cannabisprodukten. Das KCanG ändert nichts an der Bewertung von Cannabis als gefährliche Substanz und der Strafverschärfung bei einer „nicht geringen Menge“. Der Handel mit Cannabis […]