Heilbronn: Mieter droht mit Suizid bei Räumung – Gericht bleibt hart. Trotz der dramatischen Ankündigung eines schwer kranken Mieters, sich im Falle einer Zwangsräumung das Leben zu nehmen, lehnt das Landgericht Heilbronn seinen Antrag auf Vollstreckungsschutz ab. Der Fall wirft Fragen nach der Abwägung zwischen Mieterrechten und Vermieterinteressen auf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 M 1182/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Schuldner wehrte sich gegen die Räumung seiner Wohnung und beantragte Räumungsschutz. Das Amtsgericht lehnte den Antrag des Schuldners auf Räumungsschutz ab, da keine akute Suizidgefahr festgestellt wurde. Ein Sachverständigengutachten ergab, dass keine aktuellen suizidalen Neigungen bestehen. Das Gericht entschied, dass die schutzwürdigen Interessen des Gläubigers überwiegen. Der Schuldner argumentierte, dass eine Räumung zu seinem Suizid führen könnte. Das Gericht folgte jedoch der Einschätzung des Gutachtens und sah keine unmittelbare Gefahr. Der Schuldner legte diverse ärztliche Unterlagen und Abschiedsbriefe vor, um seine Suizidgefahr zu belegen. Das Gericht blieb bei seiner Entscheidung, dass eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht gerechtfertigt sei. Das Gericht betonte, dass Härten, die jede Zwangsvollstreckung mit sich bringt, hingenommen werden müssen. Die sofortige Beschwerde des Schuldners wurde daher abgewiesen. Gerichtsurteil: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr und Gesundheitsrisiken Die Vollstreckung eines Gerichtsurteils stellt in vielen Fällen eine notwendige Durchsetzung von Recht und Gerechtigkeit dar. Doch was passiert, wenn die Vollstreckung eines Urteils die Gesundheit oder gar das Leben einer Person gefährdet? Besonders relevant wird diese Frage, wenn es um Menschen mit Suizidgefahr, im hohen Alter, mit chronischen Krankheiten oder körperlichen oder psychischen Gebrechen geht. In diesen Situationen kann sich die Frage stellen,
Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de Landessozialgericht Hamburg – Az.: L 1 KR 84/20 – Urteil vom 20.05.2021 1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Der Kläger begehrt die Zahlung von Krankengeld aufgrund einer ab dem 03.11.2015 attestierten Arbeitsunfähigkeit. Der am … 1976 […]