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Vermieter muss Mieter die Veräußerung der Mietsache mitteilen

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Mieter aufgepasst: Landgericht Berlin stärkt Mieterrechte nach Grundstücksverkauf! Vermieter verschwieg Verkauf und muss nun für Prozesskosten aufkommen. Überraschende Wendung im Streit um Mietkaution: Gericht weist Klage ab, doch Mieter bekommen Recht auf Kostenerstattung. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-67 T 37/24 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Beklagte hat das streitgegenständliche Grundstück an Dritte verkauft, ohne die Kläger zu informieren.
  • Die Kläger gingen davon aus, dass der Beklagte weiterhin ihr Vermieter ist und für die Rückgabe der Kaution verantwortlich bleibt.
  • Das Gericht entschied, dass der Beklagte die Prozesskosten tragen muss.
  • Der Beklagte hätte die Kläger über den Verkauf informieren müssen.
  • Das Gericht stützte seine Entscheidung auf § 242 BGB und § 555e Abs. 1 BGB.
  • Ohne die Information des Verkaufs mussten die Kläger nicht das Grundbuch einsehen.
  • Das Gericht folgte der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Vermieter müssen Mieter über Käuferidentität informieren, entscheidet Gericht

Das Mietverhältnis ist ein komplexes Rechtsverhältnis, das durch zahlreiche gesetzliche Regelungen bestimmt wird. Für den Mieter ist die Kenntnis seiner Rechte und Pflichten unerlässlich, um im Falle von Streitigkeiten mit dem Vermieter seine Interessen zu wahren. Ein wichtiger Aspekt des Mietrechts betrifft die Veräußerung der Mietsache, also der Wohnung oder des Hauses, das vermietet wird. Der Gesetzgeber hat hier klare Vorschriften erlassen, um die Rechte des Mieters zu schützen. So ist der Vermieter dazu verpflichtet, den Mieter über die Veräußerung der Mietsache zu informieren, damit dieser sich mit den neuen Umständen auseinandersetzen kann. Diese Informationspflicht ergibt sich aus dem sogenannten „Veräußerungsverbot“ im Mietrecht. Dieses Verbot schützt den Mieter vor einer Kündigung des Mietverhältnisses allein aufgrund der Veräußerung des Hauses oder der Wohnung. Der Vermieter kann das Mietverhältnis zwar kündigen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn er die Wohnung selbst nutzen möchte oder ein naher Angehöriger des Vermieters die Wohnung zum Eigenbedarf benötigt. Die Informationspflicht des Vermieters stellt somit ein wichtiges Instrument dar, um den Mieter über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren und ihm die Möglichkeit zu geben, sich auf die Veränderungen im Mietverhältnis einzustellen. In einem aktuellen Gerichtsfall ging es um die Frage, ob der Vermieter den Mieter auch über die konkrete Identität des Käufers der Mietsache informieren muss. Wie die Gerichte diesen Fall entschieden haben und welche konkreten Auswirkungen dies für Mieter und Vermieter hat, erfahren Sie im Folgenden. Unsicherheit nach Immobilienverkauf? Wir kennen Ihre Rechte! Sie sind unsicher, welche Rechte Ihnen nach dem Verkauf Ihrer Mietwohnung zustehen? Als erfahrene Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Mietrecht kennen wir die Fallstricke und unterstützen Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sichern Sie sich jetzt Ihre unverbindliche Ersteinschätzung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtliche Situation klären! Ersteinschätzung anfordern

Der Fall vor Gericht


Mieter erhalten Recht auf Kostenerstattung nach Grundstücksverkauf

Vermieter muss über Eigentümerwechsel informieren

Das Landgericht Berlin hat in einem wegweisenden Urteil die Rechte von Mietern gestärkt. In dem Fall ging es um Mieter, die ihre Kaution von ihrem vermeintlichen Vermieter zurückforderten….


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