Ein Streit um überschwemmte Grundstücke und mangelhafte Entwässerungsanlagen in ### eskaliert vor Gericht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Stadt für die Schäden verantwortlich ist und ob ein Gutachten, das dies klären soll, mündlich erläutert werden muss. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stärkt nun das Recht auf Anhörung von Sachverständigen und hebt einen anderslautenden Beschluss auf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 E 10048/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße muss eine mündliche Anhörung des Sachverständigen durchführen. Streitpunkt war, ob die Antragsgegnerin Anspruch auf eine mündliche Anhörung im Beweisverfahren hat. Antragstellerin beantragte ein Beweisverfahren wegen Mängeln bei Entwässerungsanlagen, die Überschwemmungen verursachten. Amtsgericht verwies den Fall ans Verwaltungsgericht, das ein schriftliches Gutachten einholte. Beide Parteien beantragten später eine mündliche Erörterung des Gutachtens. Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab und erklärte das Beweisverfahren für abgeschlossen. Das OVG Rheinland-Pfalz entschied, dass das Recht auf rechtliches Gehör eine mündliche Anhörung des Sachverständigen umfasst. Gericht hat keinen Ermessensspielraum bei Anträgen auf mündliche Anhörung. Mündliche Anhörung darf nicht durch ergänzende schriftliche Stellungnahmen ersetzt werden. Entscheidung stärkt das Recht der Parteien auf umfassende Sachaufklärung durch mündliche Befragung. Gerichtsurteil: Wann ist ein Selbstständiges Beweisverfahren zulässig? Im deutschen Rechtssystem spielt der Beweis eine zentrale Rolle. Oftmals können die Parteien eines Rechtsstreits bestimmte Sachverhalte nicht selbst beweisen. In diesen Fällen kommen Sachverständige ins Spiel. Diese unabhängigen Experten unterstützen das Gericht bei der Klärung von Sachfragen, die spezielle Kenntnisse erfordern. Ein
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Berlin Az: 67 S 465/05 Urteil vom 08.06.2006 Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 24. Oktober 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mitte – 22 C 45/05 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Von der Darstellung des Tatbestandes […]